Justizopfer durch Scheidung: Wie konnte es dazu kommen?

Ausgangspunkt

Im Juni 2005 war ich 49 Jahre alt und verheiratet, hatte zwei gesunde, liebenswerte Kinder und lebte mit meiner Familie in einer Kleinstadt auf der schwäbischen Alb. Meine berufliche Tätigkeit als Flugkapitän bereitete mir Freude und bescherte mir  ein gutes Einkommen – kurz gesagt, mein Leben war in Ordnung – oder besser gesagt, ich glaubte das.

Stationen einer Scheidung

In die Wirklichkeit zurückgeholt wurde ich an einem freien Tag spätabends am PC, als ich erklärungsbedürftige Entnahmen von meinem Gehaltskonto feststellte. Vom Verdacht eines „schwarzen Lochs“ beunruhigt, in welchem erhebliche Geldbeträge unerklärt verschwinden, machte ich mich zu Hause auf die Suche. Ich fand Dokumente die belegten, dass meine Ehefrau bereits Anfang 2004 einen Scheidungsanwalt aufgesucht hat. Als meine Ehefrau im Rahmen einer Eheberatung mit den Geldbewegungen konfrontiert wurde, suchte sie unverzüglich eine Anwältin auf und zog zusammen mit unseren Kindern aus.

Im Oktober 2005 wurde ich mit nicht darstellbaren finanziellen Forderungen (monatliche Unterhaltszahlungen in Höhe von 6.194 € und 85.000 € für die Neueinrichtung ihrer Wohnung) konfrontiert.

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Als nächste Maßnahme wurde der Umgang mit unseren beiden Kindern behindert. Obwohl meine Frau wusste, dass meine berufliche Tätigkeit nicht ausschließlich von Montag bis Freitag stattfindet, versuchte sie, den Umgang auf die Wochenenden zu beschränken. Am 07.01.2008 teilte sie mir mit, dass sie in Zukunft keine Umgangstermine mehr vereinbaren werde und „jeder Brief, dieses Thema betreffend zukünftig im Papierkorb landet“. Am 11.05.2008, bei der Abreise in den Pfingsturlaub mit meinen Kindern kündigte sie an, dies würde mein letzter Urlaub mit unseren Kindern werden. Auf meine Anfrage vom 25.04.2009 war sie nicht bereit, mit mir einen Ferienumgang zu vereinbaren. Auf meinem Antrag wurden mir vom Familiengericht nur 7 Tage Ferienumgang mit meinem Sohn  zugestanden. Begründet wurde die Entscheidung mit der Teilnahme meines Sohnes an einem Ferienlager in den ersten beiden Wochen der Sommerferien. Das angebliche  Ferienlager hat jedoch niemals stattgefunden, eine bestätigte Anmeldung wurde nie vorgelegt.

Im Juli  2010 setzte sich meine geschiedene Frau auch noch über das gemeinsame Sorgerecht hinweg und meldete unseren Sohn  eigenmächtig vom Gymnasium ab und an der Realschule an ohne den Schulwechsel mit mir abzusprechen.

 In den Mühlen der Justiz

Um mich finanziell in die Enge zu treiben, reichte meine Frau am 5.12.2005, vier Wochen nach der Trennung, beim Familiengericht eine Klage über monatliche Unterhaltszahlungen in Höhe von 5.194 € ein. Die Klageschrift enthielt detaillierte Aufstellungen zu Ihrem ( 2.942,-€ ) und dem angeblichen Bedarf der beiden Kinder (2.250,- €). Meine Frau erklärte weiter, sie habe keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit. Ihre Kapitalerträge aus sechsstelligem Vermögen gab sie nicht an. Sie behauptete, wir hätten in den Jahren 2003 und 2004 den Sommerurlaub in Kalifornien verbracht, der jeweils 7.000 € gekostet habe. Um ihre Klage zu untermauern, gab sie am  zwei falsche eidesstattliche Versicherungen zu diesen Angaben ab.

Alle obigen Angaben, insbesondere die Angaben zum Bedarf, entsprachen jedoch nicht der Wahrheit und führten im Ergebnis dazu, dass ich, bei einem bereinigten Einkommen in Höhe von  4.419,- € *, zu Unterhaltszahlungen in Höhe von mtl. 3.582 € **verurteilt wurde. Da ich von den verbleibenden 837,- € nicht leben konnte, war ich gezwungen meinen Lebensunterhalt zwei Jahre lang zu wesentlichen Teilen aus Rücklagen zu bestreiten. Das OLG  errechnete später für den Zeitraum Okt. 2005 bis Okt. 2007 eine Überzahlung in Höhe von  23.500,- €.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens gab meine Frau drei Auskünfte zur Höhe ihres Vermögens per 31.12.2005 ab. Am 23.02.2006 bezifferte sie Ihr Vermögen auf 1.265 €. Diese Auskunft wurde  durch eine zweite und dann am 11.11.2006 durch eine dritte Auskunft ersetzt.

Alle drei Auskünfte waren grob falsch. Um sich im güterrechtlichen Teil des Scheidungsverfahrens Vorteile zu verschaffen, hatte sie große Teile Ihres Vermögens auf ihre Eltern übertragen. Ihr bislang nachgewiesenes Vermögen lag zum Zeitpunkt der Trennung im Jahr 2005 bei über 165.000,00 €.

Im Februar und März 2006 lies meine Frau trotz pünktlicher Zahlung des titulierten Unterhalts bei meinem Arbeitgeber mein gesamtes Gehalt pfänden. Am 18.05. 2006 wurde sie dann auch noch auf frischer Tat überrascht, als sie dabei war, über den Briefkastenschlitz meine Haustür zu öffnen um während meiner Abwesenheit in meine Wohnung einzudringen.

Im Berufungsverfahren beim OLG forderte meine Frau erneut monatlichen Unterhalt in Höhe von 5.194 € und reichte zur Untermauerung des behaupteten Bedarfs ein 466 Seiten starkes Konvolut von kopierten Belegen ein. Auf den eingereichten Belegen fanden sich Tabakwaren, Hundefutter, Katzenfutter, Babynahrung und Windeln, obwohl sie Nichtraucherin ist, weder Hund noch Katze besitzt und die beiden Kinder damals 11 und 14 Jahre alt waren. Knapp  ein Drittel der Belege war manipuliert, unleserlich bzw. eindeutig fremden Dritten zuzuordnen.

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Weder durch das Familiengericht noch durch das Oberlandesgericht wurden die tatsächlichen Vermögensverhältnisse meiner Frau jemals geklärt, noch wurde der Frage nachgegangen, in welcher Höhe sie Gelder von meinem Gehaltskonto abgezweigt hat. Das OLG erklärte hierzu: „Ein Auskunftsanspruch des Beklagten gegen die Klägerin auf Auskunft, ob sie vom Gehaltskonto des Beklagten Gelder transferiert hat, besteht nicht“. Zwar wurde der Unterhalt vom OLG  wegen der nicht mehr wegzudiskutierenden zahlreichen Prozessbetrügereien gekürzt, um die Auswirkungen jedoch gering zu halten, wurde bei der Unterhaltsberechnung die nachgewiesene Sparquote nicht anerkannt und mein Einkommen zu hoch angesetzt. Im Ergebnis wurde ich gezwungen, trotz der zahlreichen Betrügereien für den Zeitraum Oktober 2005 bis Oktober 2008 allein an meine Frau Unterhalt in Höhe von 41.678 € zu bezahlen.

Im nachfolgenden Scheidungsverfahren reichte meine Frau am 27.02.2007 eine Klage über nachehelichen Unterhalt in Höhe von 2.862 € mtl. ein.  Begründet wurde die Höhe des geforderten Unterhalts mit den beim OLG vorgelegten (falschen) Belegen. Um die Unwirksamkeit unseres Ehevertrages zu erreichen, erfand sie darüber hinaus eine unwahre Geschichte, um sich in den Folgesachen Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich Vorteile im sechsstelligen Bereich zu verschaffen.

 Nachgewiesener Prozessbetrug - Konsequenzen?

Obwohl meine geschiedene Frau durch fortlaufenden Prozessbetrug aufgefallen ist, (beabsichtigter Vermögensschaden:  Trennungsunterhalt 125.663 €, nachehelichen Unterhalt 85.032 €,  Versorgungsausgleich >~ 50.000 €, Zugewinnausgleich >~ 100.000 €), vertritt das Familiengericht die Meinung, dass dieses Verhalten keine zivilrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe. Das Gericht wörtlich: „da muss schon sehr viel passieren..

Im güterrechtlichen Verfahren äußerte das Familiengericht die Ansicht, dass eine Kürzung bestenfalls  bei Straftaten wie Mord in Frage käme und sprach meiner geschiedenen Frau über bereits erhaltene Summe von 73.224 € hinaus weitere, rechnerisch nicht mehr nachvollziehbare, 43.662 € zu.  Obwohl der Anspruch aus dem güterrechtlichen Teil des Ehevertrages damit um einen fünfstelligen  Betrag überzahlt war, machte  meine geschiedene Frau nach Erhalt dieser Zahlung beim Amtsgericht in der Nähe von  Leipzig die nächste Klage über 12.434,- € anhängig.

Auch in strafrechtlicher Hinsicht hat meine geschiedene Frau offensichtlich wenig zu befürchten: Eine Strafanzeige vom 21.01.2008 führte auch nach Ablauf eines Jahres zu keiner Anklage. Auf eine Nachfrage zum Sach- und Ermittlungsstand teilte mir die zuständige Amtsanwältin (wörtlich) mit, „ ich möge von weiteren Nachfragen absehen, da sie sonst einen Schreikrampf bekäme! Im Juni 2009 wurde meine Frau wegen der Prozessbetrügereien zwar angeklagt, der zuständige Richter weigerte sich jedoch, zum gravierendsten Punkt der Anklage (versuchter Prozessbetrug im besonders schweren Fall beim Versorgungsausgleich) das Verfahren zu eröffnen. Der Richter erklärte, mit der  von meiner geschiedenen Frau  über 13 Seiten vorgetragenen, nachgewiesen falschen  Geschichte zum Zustandekommen unseres Ehevertrages - sie sei vor Abschluss des Vertrages vom Rechtsanwalt nicht beraten worden, zum Zeitpunkt der Beurkundung gesundheitlich in großer Sorge gewesen und im Notartermin von mir gegen ihren Willen zur Unterzeichnung des Ehevertrages gezwungen worden -  habe meine geschiedene Frau nur eine Wertung bzw. Rechtsbehauptung vorgetragen, was  strafrechtlich unerheblich sei.

Die vom Amtsgericht wegen der verbleibenden Straftaten verhängte Geldstrafe in Höhe von € 6000,- wurde vom Landgericht in einer Berufungsverhandlung auf  2000,-€ reduziert. Der Vorwurf der falschen eidesstattlichen Versicherung wurde auf Drängen des Richters „im Rahmen einer Verfahrensverständigung“  fallengelassen. Im Lauf der Verhandlung räumte der Richter vor zahlreichen Zeugen jedoch ein, dass er vom Inhalt eines mit der Strafanzeige eingereichten Ordners mit den beweiserheblichen Schriftsätzen und Dokumenten keine Kenntnis hat, weil er ihn nicht gelesen hat!

 Fazit - oder was am Ende wirklich bleibt...

Die Akten in Zusammenhang mit dem sechs Jahre dauernden Scheidungskrieg haben inzwischen einen Umfang von 14 000 Seiten erreicht. Meine Zahlungen an meine zwischenzeitlich geschiedene Frau im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung summieren sich bis heute auf über 215.000,- €. Darüber hinaus sind mir durch die Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 50.000 € entstanden.

Seit 2010 habe ich keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern.

Kontakt über info@isuv.de

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