Kinderrechte ins GG: Staat darf nicht "stiller Miterzieher" werden

Die Situation für Kinder wird in erster Linie durch eine vernünftige Familienpolitik verbessert, nicht durch reine Symbolpolitik oder einen starken Staat als Wächter über die elterliche Erziehung. Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und Kindern mehr Rechte, mehr Chancen und mehr Beachtung zu schenken, klingt intuitiv sinnvoll und richtig. "Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen aber darauf vertrauen können, dass sie ihr Privat- und Familienleben selbst gestalten dürfen, ohne dass der Staat jederzeit hineinblickt", hebt Daniel Föst (FDP), Mitglied im Familienausschuss des Deutschen Bundestages hervor. Der Staat sollte sich niemals als stiller Miterzieher in die Familie einmischen indem er die "richtige" Erziehung durchsetzt, sondern nur dann eingreifen, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist. Eine Stärkung der Rolle des Staates würde dieses Beziehungsgeflecht aus Kindern, Eltern und Staat aber zerrütten. 

Anders als es SPD, Linke und Grüne teilweise proklamieren ist es völlig unzutreffend, dass Kinder im Grundgesetz nicht schon jetzt vorkämen. Denn Grundrechte, die Menschen und Bürger betreffen, entfalten ihre Wirkung für alle Gruppen von Menschen, auch ohne dass sie noch einmal einzeln aufgezählt werden.

Für uns Freie Demokraten ist in der Debatte wichtig, dass der Staat nicht als Aufpasser und stiller Miterzieher in den Familienverbund eindringt.