Kindesunterhalt für volljährige Kinder: Sozialabgaben

Zahlen Eltern für ihre Kinder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, können sie diese steuerlich absetzen. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitgeber die Beiträge von der Ausbildungsvergütung des Kindes abzieht und das Kind diese Summe von den Eltern gewissermaßen erstattet bekommt. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern tatsächlich unterhaltspflichtig sind. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (Az.: X R 25/15).

Was den Unterhalt anbelangt, so sind die Sozialabgaben in den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle nicht eingeschlossen. Die Eltern müssen also neben dem Unterhalt zusätzlich für die Sozialbeiträge aufkommen.  Im Gegensatz zum Kindesunterhalt können die Sozialabgaben steuerlich geltend gemacht werden.