Mahr Kindesunterhalt von der Steuer absetzen, aber....
Es gibt eine Möglichkeit, dass Kindesunterhalt von der Steuer abgesetzt werden kann. Allerdings haben Unterhaltspflichtige dann schon zuvor den Kindesunterhalt nach Steuerklasse I - wie für Ledige - versteuert.
Bekommen Sie kein Kindergeld mehr und müssen Ihren Nachwuchs noch unterstützen, dürfen Sie den Unterhalt absetzen.
Jetzt 2021 dürfen sie bis zu 9 744 Euro abrechnen, 336 Euro mehr als 2020. Lebt das Kind im eigenen Haushalt, müssen Sie keine Kosten nachweisen. Der Höchstbetrag sinkt aber um Einkünfte Ihres Kindes, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Es zählen sein Einkommen minus Werbungskosten und Betriebsausgaben und seine Bezüge, wie der Bafög-Zuschuss, abzüglich 180 Euro Kostenpauschale.
Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines erwachsenen Kindes können dem Finanzamt in Rechnung gestellt werden. Allerdings dürfen diese Beiträge vom Kind nicht gleichzeitig geltend gemacht werden.