Mahr Kindesunterhalt von der Steuer absetzen, aber....

Es gibt eine Möglichkeit, dass Kindesunterhalt von der Steuer abgesetzt werden kann. Allerdings haben Unterhaltspflichtige dann schon zuvor den Kindesunterhalt nach Steuerklasse I - wie für Ledige - versteuert. 

Bekommen Sie kein Kinder­geld mehr und müssen Ihren Nach­wuchs noch unterstützen, dürfen Sie den Unterhalt absetzen.

Jetzt 2021 dürfen sie bis zu 9 744 Euro abrechnen, 336 Euro mehr als 2020. Lebt das Kind im eigenen Haushalt, müssen Sie keine Kosten nach­weisen. Der Höchst­betrag sinkt aber um Einkünfte Ihres Kindes, die 624 Euro im Jahr über­steigen. Es zählen sein Einkommen minus Werbungs­kosten und Betriebs­ausgaben und seine Bezüge, wie der Bafög-Zuschuss, abzüglich 180 Euro Kostenpauschale.

Auch die Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge eines erwachsenen Kindes können dem Finanzamt in Rechnung gestellt werden. Allerdings dürfen diese Beiträge vom Kind nicht gleichzeitig geltend gemacht werden.