Mediator und Familienrichter i. R. Fritz Burkhardt: Regelungen der elterlichen Sorge und des Umgangs nach Trennung und Scheidung

Grundlage: Gemeinsame elterliche Sorge ist in Deutschland Gesetz, ebenso der Umgang. "Das Gesetz ist optimal, die Realität ist es oft nicht, dies ist zu beachten."

Umgangsverweigerung ist die absolute Ausnahme, wenn es diese "Störfälle" gibt, dann ist etwas falsch gelaufen. Gesetzliche Regelungen bieten eine gute Grundlage für friedliche Regelungen.

Festgelegt ist auch ein Rahmen für Erziehung:

- seelische Verletzungen der Kinder sind unzulässig,

- das Kindeswohl steht im Mittelpunkt,

- Umgang soll quantitativ und qualitativ optimal für das Kind gestaltet werden,

- Umgang soll im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen,

- sobald Eltern getrennt sind, sollte es eigentlich ein Wechselmodell geben.

Beachte: Der Unterhalt kann auch unabhängig von der gängigen Rechtsprechung geregelt sein.

Der Unterhalt für die Kinder sollte so geregelt sein, dass die Betreuungsanteile beider Elternteile berücksichtigt werden.

Burkhardt: "Jeder Umgang ist ein Wechselmodell, jeder Umgang muss ein Wechselmodell sein."

Wichtig ist immer der Bezug zum leiblichen Elternteil - sowohl zu Mutter als auch zum Vater. Die moderne Gehirnforschung gibt die Notwendigkeit des Umgangs mit beiden Elternteilen eigentlich a priori vor.

Bezüglich der gemeinsamen elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder stellte Burkhardt fest:

Die Reform des Sorgerechts ist nur teilweise gelungen, Väter sind nicht vollständig gleichberechtigt. Problematisch ist die einschränkende Regelung, besonders für Väter, die in Gemeinschaft mit der Mutter leben.

Das Familiengericht hat viele Möglichkeiten die gemeinsame elterliche Sorge und den Umgang durchzusetzen. allerdings ist allgemeiner Zwang gegen ein Kind unzulässig. Zwang ist auch unzulässig, wenn eine Elternteil das Kind nicht herausgibt. "Irgendwo" enden aber auch die Möglichkeiten des Gerichts den Umgang durchzusetzen.

Zu den Rahmenbedingungen friedlicher Konfliktbewältigung stellte Burkhardt fest:

 "Wir sind gesellschaftlich nicht gewohnt, konstruktiv zu streiten, das zeigt sich, wenn um den Umgang gestritten wird."

Hauptgründe für das Scheitern des Umgangs : mangelnde Reflexion über das, was während der Beziehung geschehen ist, mangelnde Kommunikationsfähigkeit, Unfähigkeit zu verzeihen, mangelnde Empathie im Sinne des Kindeswohls.

Bezüglich der Möglichkeiten den Umgang gegen den Widerstand eines Elternteils durchzusetzen, meinte Burkhardt: "Es gibt Fälle, die sind nicht lösbar, da kann man Zwangsgeld verhängen, aber das ändert nichts. Irgendwo sind einem die Hände gebunden."

Der "Königsweg der Konfliktlösung bei Umgangsregelung ist Beratung und Mediation" - Mediation kann angeordnet werden, aber zwingen daran teilzunehmen und sich auf sie einzulassen kann man niemanden.

Auf die Frage einer Besucherin nach den Möglichkeiten den Umgang von Großeltern umzusetzen, stellte Burkhardt fest: "Ich halte den Kontakt zu den Großeltern für ganz wichtig. Die Großeltern haben einen Anspruch auf Umgang, so steht es im Gesetz."

Auch wenn der Umgang in einer gewissen Phase, über Jahre nicht klappt, manchmal kippt die Stimmung, die Einstellung, insbesondere werden Kinder in gewissen Altersphasen eigenständig, daher sollen Eltern immer wieder versuchen, den Kontakt wieder aufzunehmen, um den Umgang kämpfen...

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