Neues kirchliches Arbeitsrecht – nur ein Teilerfolg?
Neue Töne von der Bischofskonferenz: „Vielfalt als Bereicherung“: Die Deutsche Bischofskonferenz feiert das neue kirchliche Arbeitsrecht als großen Erfolg für Diversität. Vor knapp einem Jahr outeten sich 125 Beschäftigte der katholischen Kirche in einer beispiellosen Aktion als queer und forderten ein Ende zumindest der arbeitsrechtlichen Diskriminierung. Jetzt haben sich die katholischen Bischöfe auf ein neues Arbeitsrecht geeinigt.. Diese ist arbeitsrechtliche Grundlage für etwa 800 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und der Caritas.
Jobverlust bei Wiederheirat nach Scheidung
Bislang konnte es diese Arbeitnehmer nämlich den Job kosten, wenn sie sich beispielsweise zu einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft bekannten - oder wenn sie nach einer Scheidung wieder heirateten. Damit soll nun Schluss sein.
Positive Grundhaltung - Offenheit gegenüber dem Evangelium
Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist einzig und allein: „Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.“ Bedingung allerdings: „eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums“.
Von all den Gruppen, die sich als „Kirche von Unten“ oder „Urchristen“ bezeichnen, wird dennoch kritisiert, dass die Kirche von ihren Angestellten Glaubenstreue fordert, also kirchenfeindliches Verhalten weiterhin sanktioniert. – Kann die Kirche von ihren Angestellten nicht das gleiche verlangen wie der Staat? Loyalität zum Arbeitgeber, wenn man die nicht erbringen kann, sollte man eigentlich von sich aus gehen. Schließlich gilt, wes Brot ich esse, des Lied ich singe.