Neues kirchliches Arbeitsrecht – nur ein Teilerfolg?

Neue Töne von der Bischofskonferenz: „Vielfalt als Bereicherung“: Die Deutsche Bischofs­konferenz feiert das neue kirchliche Arbeits­recht als großen Erfolg für Diversität. Vor knapp einem Jahr outeten sich 125 Beschäftigte der katholischen Kirche in einer beispiellosen Aktion als queer und forderten ein Ende zumindest der arbeits­rechtlichen Diskriminierung. Jetzt haben sich die katholischen Bischöfe auf ein neues Arbeits­recht geeinigt.. Diese ist arbeits­rechtliche Grundlage für etwa 800 000 Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer in der katholischen Kirche und der Caritas.

Jobverlust bei Wiederheirat nach Scheidung

Bislang konnte es diese Arbeit­nehmer nämlich den Job kosten, wenn sie sich beispiels­weise zu einer gleich­geschlechtlichen Partnerschaft bekannten - oder wenn sie nach einer Scheidung wieder heirateten. Damit soll nun Schluss sein.

Positive Grundhaltung - Offenheit gegenüber dem Evangelium

Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist einzig und allein: „Alle Mit­arbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.“ Bedingung allerdings: „eine positive Grund­haltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums“.

Von all den Gruppen, die sich als „Kirche von Unten“ oder „Urchristen“ bezeichnen, wird dennoch kritisiert, dass die Kirche von ihren Angestellten Glaubenstreue fordert, also kirchenfeindliches Verhalten weiterhin sanktioniert. – Kann die Kirche von ihren Angestellten nicht das gleiche verlangen wie der Staat? Loyalität zum Arbeitgeber, wenn man die nicht erbringen kann, sollte man eigentlich von sich aus gehen. Schließlich gilt, wes Brot ich esse, des Lied ich singe.