OLG Köln: Wer sich auf den Tempomat verlässt, ist verlassen

Ein Fahrer war in eine immer häufigeren Geschwindigkeitskontrolle geraten. Er fuhr um 22 km pro Stunde zu schnell. Er wurde aufgefordert 100 Euro Strafe zu bezahlen.Der Mann zweifelte an, dass richtig gemessen wurde. Gegen den Knollen legte er Einspruch ein. Sein Argument, sein Auto sei mit einem Tempomat ausgerüstet. Sein Wagen werde dadurch automatisch heruntergebremst, wenn er ein Tempolimit passiert. Das Amtsgericht Aachen verurteilte den Fahrer dennoch, woraufhin der Mann eine Rechtsbeschwerde einlegte.

Die Oberrichter lehnten seine Beschwerde ab. Das Urteil des Amtsgerichtes sei korrekt. Denn es sei allgemein anerkannt, dass derartige Systeme lediglich Hilfsmittel darstellten. Der Autofahrer muss die Geschwindigkeit selber zu überwachen. Eine Berufung auf Assistenzsysteme ist nicht möglich, eine falsche Messung liegt nicht vor.

Quelle DAWR