Recht des Kindes auch seine biologische Identität zu kennen

Das OLG Hamm hat sicher eine bahnbrechende Entscheidung getroffen. Wie ISUV schon seit Jahrzehnten immer wieder betont: Jedes Kind hat das Recht auf seine Identität, dazu gehört auch zu wissen, wer der biologische Vater ist. Indirekt sagt damit das Gericht auch: Wer Samen "spendet", aus dem ein Kind entsteht, kann nicht einfach in der Versenkung verschwinden, sondern muss dem Kind zumindest ermöglichen, eine Vorstellung vom biologischen Vater zu entwickeln. Sicher ein wichtiges Anliegen für viele Kinder.

Wer sich einmal in die Situation dieser Kinder versetzt, kann die Schwierigkeiten nur erahnen, die in ihnen vorgehen, wenn andere Kinder von "Ihren Eltern" sprechen. -

Weitere Informationen direkt vom OLG:

www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/02_aktuelle_mitteilungen/19-heterologe-Insemination.pdf