Reformbedarf im Familienrecht: Absage an das Wechselmodell – was brauchen die Kinder?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt ein zum 

Expertengesprächsrunde zum Thema „Reformbedarf im Familienrecht: Absage an das Wechselmodell – was setzt sich durch Alleinerziehen oder Getrennt, aber Gemeinsam erziehen – was brauchen die Kinder?“ mit der Bundestagsabgeordneten Nina Warken (CDU), Mitglied im Rechtsausschuss  

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 20. November um 19:00 Uhr im Restaurant Dinges, Rathausinnenhof, Mühlenstraße 26, 97877 Wertheim  statt.  

In der Gesprächsrunde sind vertreten neben Josef Linsler von ISUV und der Bundestagsabgeordneten Nina Warken auch Astrid Leonhardt, Rechtspflegerin und Sachgebietsleiterin beim Jugendamt Mosbach a. D, Nina Bruckner, Fachanwältin für Familienrecht sowie ein Vater, der das Wechselmodell praktiziert.  

Alle Mitglieder und Interessenten sind bei der öffentlichen Veranstaltung willkommen.  

Ende Oktober erschien das Thesenpapier der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“. In 50 Thesen geben die Fachleute der Arbeitsgruppe einen Rahmen, in dem sich die künftige Reform des Sorgerechts nach Trennung und Scheidung bewegen soll. „Ein bisschen mehr Reformwille hatten wir schon erwartet. Was vorgeschlagen wird, bewegt sich weitgehend in eingefahrenen Gleisen. Mehr Mediation hätte schon sein müssen. Endlich geht eine zehn Jahre alte ISUV-Forderung in Erfüllung: Gemeinsame elterlich Sorge für alle Kinder ab Geburt und Feststehen der Vaterschaft, unabhängig ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Es bleibt nun abzuwarten, wie und wann die Thesen in einem Gesetzentwurf umgesetzt werden“, stellt der ISUV-Ehrenvorsitzender Josef Linsler fest.  Ein gesetzliches Leitbild eines bestimmten Betreuungsmodells soll nicht eingeführt werden. Bleibt also alles beim Alten?

Unabhängig davon, für welches Betreuungsmodell sich die Eltern entscheiden, es besteht Reformbedarf.

Im Interesse von Kindern und Trennungseltern hat der ISUV eine Agenda vorgelegt mit Reformvorschlägen. Der zunehmende Trend von Eltern bei Trennung und Scheidung weiterhin gemeinsam Elternverantwortung zu übernehmen, macht in drei zentralen rechtlichen Bereichen gesetzliche Anpassungen notwendig: im Recht der elterlichen Sorge und des Umgangs, im Unterhaltsrecht und im öffentlichen Recht.