„Richtige“ Wahl der Krankenversicherung für Studenten – Wer kommt für die Kosten auf?

Studenten können sich privat versichern oder bei den Eltern mitversichert sein. Allerdings müssen sie sich für eine Art der Versicherung entscheiden. Die Entscheidung ist bindend für die ganze Studienzeit. Laut Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, kann derjenige, der sich privat versichert während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Haben Studenten über die Eltern einen Beihilfeanspruch, so ist die Privatversicherung günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Sind die Eltern gesetzlich versichert, so sind Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Diese Zeit verlängert sich, wenn der Studienanfänger Wehr- oder Ersatzdienst geleistet hat.

Voraussetzung für die beitragsfreie Familienversicherung ist, dass der oder die Studierende monatlich nicht mehr als 450 EURO (Minijob) verdient. Endet der Kindergeldanspruch mit 25 Jahren, muss sich die/der Student/in selbst versichern. Die studentische Versicherung kostet monatlich 76,85 Euro, hinzukommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

 

Beachte: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studierenden und eventuelle Studiengebühren sind im Unterhalts- und Regelsatz nicht enthalten. Voneinander getrenntlebende oder geschiedene Eltern müssen den Krankenkassenbeitrag anteilig zahlen im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Einkommen.