Richtiges und wichtiges Gesetz – umsetzbar, wie umsetzbar?

Was ist nur aus dem Lande das Machismo geworden. In Spanien wurde das Sexualstrafrecht verschärft. Bevor es zur Sache selbst kommen darf, muss jeder JA sagen – Yes I want. Das ist absolut korrekt, aber in der Praxis nur schwer nachweisbar, wenn einer von Beiden sagt: Es gab ein Ja beiderseits, der andere bestreitet das im Nachhinein. – Wem wird geglaubt?-

Gleichstellungsministerin Irene Montero hat das Gesetz als einen „entscheidenden Schritt zur Veränderung der sexuellen Kultur“ ihres Landes bezeichnet – weg vom Machismo hin zum Feminismo. Montero stellte fest, der „Vergewaltigungskultur“ und dem „sexuellen Terror“ werde ein Ende bereitet. „Die feministische Bewegung schreibt Geschichte in Spanien“, stellt sie fest. Das ist sicher richtig. 

Mit dem Gesetz reagiert die Ministerin auf Fälle von Gruppenvergewaltigungen, bei denen die Täter in den vergangenen Jahren mit milden Strafen davongekommen waren. Empörung hatte vor allem ein Fall von Juli 2016 ausgelöst. Eine Gruppe von fünf jungen Männern zerrte damals während der San-Fermín-Feiern in Pamplona eine junge Frau in einen Hauseingang.

Sie vergewaltigten ihr Opfer mehrfach und filmten das Ganze. Das zuständige Gericht sah den Tatbestand der Vergewaltigung als nicht gegeben an, weil es, wie es im Urteil von 2018 hieß, „weder Schläge noch Drohungen“ gegeben habe und das Opfer passiv geblieben sei. Natürlich eine völlig unakzeptable Begründung.

Aber was ändert das Gesetz am Missstand? Sex gut geplant und auf Vertragsbasis?- Werden Formulare entwickelt, die vor dem Geschlechtsakt gegenseitig unterschrieben werden müssen? Einerseits ist das wünschenswert, schließlich gibt es auch in Scheidungsverfahren immer wieder den Vergewaltigungsvorwurf. – Je nach Richter/in wird mit diesem Vorwurf unterschiedlich umgegangen. Immer aber bleibt „etwas hängen“.

Bei Anfragen und Anrufen im Zusammenhang mit Beziehungsgewalt raten wir immer zur Beweissicherung, ärztliches Attest oder polizeiliche Anzeige. Die Aussagen von „Bekannten“, „Freund/in“ reichen nicht.