Schneller aus der Privatinsolvenz - Verkürzung der Wohlverhaltensphase

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur "Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" verabschiedet. Durch das neue Recht wird die bisherige sechsjährige Wohlverhaltensphase halbiert. Jetzt hat ein Schuldner, der Privatinsolvenz angemeldet hat, schon nach drei Jahren seine Restschulden los. Allerdings ist dies an die Voraussetzung geknüpft, dass er zu diesem Zeitpunkt 35 Prozent seiner Verbindlichkeiten bezahlt hat. Bislang musste derselbe Schuldner sechs Jahre lang auf den pfändbaren Teil seines Einkommens verzichten, um schuldenfrei zu werden. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Juli 2014 in Kraft.

Das neue Gesetz ist umstritten. Natürlich sind Banken, Selbständige und Handwerker dagegen. Sie befürchten, dass so Schuldenmachen erleichtert wird. Das mag einerseits zutreffen, andererseits liegt es an Banken, Unternehmen, Handwerkern sich von der Bonität des Schuldners zu überzeugen. Nur allzu oft ist man extrem risikobereit, es werden windige Kredite vergeben, Autos verkauft und finanziert an Kunden, die sich damit extrem verschulden.

Das Gesetz bietet dem Schuldner eine schnellere Möglichkeit zum Neuanfang. Es hält die Unternehmen und Banken an genauer die Bonität zu prüfen, so dass Menschen nicht so schnell in die Schuldenfalle tappen. Für Getrenntlebende und Geschiedene ein positives Signal, denn in so manchem Fall führt die Scheidung in die Privatinsolvenz.