Steuertipps für die letzten Wochen des Jahres
Der BdSt-Check 2023 zeigt, was Sie jetzt noch erledigen sollten.
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise gibt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem BdSt-INFO-Service Nr. 37: „Steuertipps 2023: Endspurt für Steuersparer – Das sollte noch in diesem Jahr erledigt werden!“ Für diesen Service hat der Verband Hinweise für verschiedene Gruppen zusammengestellt, zum Beispiel für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer und Vermieter.
So kann zum Beispiel noch in diesem Jahr eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber gezahlt werden. Zudem sollten Steuerzahler prüfen, ob in diesem Jahr noch Ausgaben für Krankheits- oder Kurkosten anfallen – dazu gehören auch Zahnarztkosten. Diese können steuerlich nur angesetzt werden, wenn der persönliche einkommensabhängige Eigenanteil überschritten ist.
Bei den Werbungskosten muss übrigens der Betrag von 1.230 Euro überschritten werden, um eine weitere Steuererstattung erhalten zu können. Ausgaben wie zum Beispiel für einen Computer oder andere Arbeitsmittel sollten daher ggf. noch in diesem Jahr erfolgen, um den Betrag zu erreichen. Apropos: Im diesjährigen Material gibt es neue Hinweise zum „Arbeitszimmer als großen Werbungskosten-Posten“.
Unser allgemeiner Rat: Ordnung ist wichtig!
Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft werden sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.
Diese und zahlreiche weitere Tipps für verschiedene Interessengruppen enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 37. Er steht Mitgliedern auf www.steuerzahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation über das Info-Postfach des BdSt kostenlos anfordern. Medienvertreter wenden sich bitte an das Pressepostfach des BdSt.
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