„Taschengeldkonto“: Chancen und Risiken
Ein "Taschengeldkonto", ein Bankkonto, das für Kinder und Jugendliche eingerichtet wird, um ihnen den Umgang mit Geld beizubringen und ihnen eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen. Hier sind einige Merkmale von Taschengeldkonten.
Für die Eröffnung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig. Nachfragen bei vier Banken ergaben: Der Antrag auf ein solches Konto muss von beiden Elternteilen, auch von beiden Trennungselternteilen, gestellt werden. Hintergrund ist die gemeinsame Vermögenssorge, die im gemeinsamen Sorgerecht enthalten ist. Hat ein Elternteil die alleinige Sorge, kann er ein solches Konto alleine einrichten.
Im Übrigen müssen Großeltern bei den Eltern nachfragen, wenn sie ein Konto für den Enkel oder die Enkelin eröffnen wollen.
Taschengeldkonten sind sinnvoll, denn Kinder lernen im wahrsten Sinne des Wortes mit Geld umzugehen, ein Konto zu „führen“, Überweisungen zu tätigen, mit Geld verantwortungsvoll umzugehen. In der Regel ist das Taschengeldkonto kostenlos und kann heute online geführt werden.
Problematisch ist die Vorschrift im Fall von Trennung, wenn beide Elternteile der Eröffnung eines Taschengeldkontos zustimmen müssen, aber sie nicht kooperieren. Dann bietet sich die Möglichkeit in Eigenregie zu sparen und den Kindern den Geldbetrag bei Volljährigkeit oder einem speziellen Anlass das Ersparte zu übertragen. Sollen große Vermögen übertragen werden, um rechtzeitig Erbschaftsteuer zu vermeiden, dann kann es sinnvoll sein, bei Gericht die Vermögenssorge zu erstreiten.
Bei Trennung und Scheidung kommt es manchmal vor, dass ein Elternteil in Geldnot ist und das Taschengeldkonto leerräumt. Das ist nicht nur menschlich bedenklich, sondern auch rechtlich, denn das Geld auf dem Konto gehört dem Kind. Wie das Konto von beiden Elternteilen eröffnet werden muss, so müssen auch beide Elternteile zustimmen, wenn von ihnen größere Beträge abgehoben werden.