Testament: Erben mit Namen benennen

„Alles verlebt vor seinem End, der macht das beste Testament“, meinte dereinst Goethe. Die Deutschen scheinen dem nicht zu folgen. Es wird viel Vermögen vererbt. Die Explosion der Immobilienpreise hat die Höhe der Vermögen stark ansteigen lassen. Umso wichtiger ist es ein Testament zu machen, damit das Vermögen nicht in die falschen Hände fällt. Wer nicht präzise benennt, wer was bekommt, riskiert, dass die Erben später in Streit geraten - am Ende entscheiden Gerichte nach den Vorgaben des Erbrechts. Nicht immer ist das im Sinne des Erblassers.

Daher sollten die Erben in einem Testament immer sehr genau benannt werden. Denn allgemeine Angaben wie „die Kinder“ lassen im Erbfall sonst einen Raum für Interpreta­tionen. Daher sollten in Testamenten von Patchwork-Familien eindeutige Regelungen stehen. Dies zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az.: 3 Wx 198/20). Hier hatte ein Ehemann in die Patchwork-Familie eine Tochter eingebracht, die Ehefrau zwei Kinder. Die Eheleute setzten in einem gemeinschaftlichen Testament „die Kinder“ als Schlusserben ein. Als der Mann starb, ging „seine“ Tochter leer aus, weil sie nicht mehr im Haushalt lebte und der Kontakt nur noch sehr reduziert bestand.