Trennung & Scheidung - Auszug aus der gemieteten Wohnung

Wenn ein Partner nach Trennung oder Scheidung aus einer Mietwohnung auszieht, so kann er das, aber er sollte wissen, das Ausziehen entbindet nicht automatisch von der Haftung. Entscheidend ist, wer im Mietvertrag als Mieter steht.

Rechtlich gesehen werden Ehegatten nur gemeinsam Mieter einer Wohnung,  wenn sie den Mietvertrag beide unter­schrieben haben - oder der später Einziehende in den Mietvertrag einsteigt. Nur wer im Mietvertrag steht, kann  verpflichtet werden - die Miete zu zahlen oder andere vertragliche Aufgaben zu übernehmen. Das gilt ebenso nach der Trennung. Das gibt schon öfter Probleme, weil Vermieter immer öfter darauf drängen, dass Beide unterschreiben.

Was ist, wenn der Vermieter kündigt?

Der Vermieter muss eine Kündigung gegenüber den vertraglich vereinbarten Mietern aussprechen, um das Miet­verhältnis zu beenden. Spricht er die Kündigung nur gegenüber einem Ehepartner aus, obwohl beide Ehepartner Mieter sind, ist diese Kündigung nicht immer wirksam. Wirksam oder nicht, ergibt sich aus der individuellen Situation.

Was ist, wenn der Mieter kündigt?

Wollen Mieter ihre Wohnung kündigen, ist dies auch nur gemeinsam möglich, wenn Beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Denn auch wenn ein Partner bei Trennung oder Scheidung auszieht, entbindet ihn das nicht von der gemeinsamen Haftung gegenüber dem Vermieter.