Trennung – Scheidung: Scheidungsverbund oder isoliertes Verfahren?

Der Staat möchte, dass durch Scheidungen nicht Hartz-IV-Empfänger entstehen. Daher sichert er sich zumindest insofern ab, dass die Scheidung erst dann ausgesprochen wird, wenn gewisse „Folgesachen“ geklärt sind. Deswegen gibt es einen „Zwangsverbund“ zwischen Scheidungsantrag und Versorgungsausgleich (Rentenausgleich). Über Scheidung und Versorgungsausgleich muss immer in einem Verfahren, dem Scheidungsverbundverfahren, entschieden werden.

Der Verbund kann auch erweitert werden um Entscheidungen zu Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinn, Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft, Umgangsrecht, elterliche Sorge.

Beachte: Der Verbund weiterer Angelegenheiten mit dem Scheidungsverfahren muss immer beim Familiengericht beantragt werden. Es muss vom Anwalt ein Antrag auf Verbund gestellt werden – „Antragsverbund“.

Beachte: Nicht in einem Verbundverfahren kann über Trennungsunterhalt entschieden werden. Trennungsunterhalt muss immer in einem isolierten Verfahren durchgesetzt werden.

Ob im Verbundverfahren oder im isolierten Verfahren entschieden wird, kann weitreichende Konsequenzen haben – und sollte daher gut überlegt werden.  Wer schnell geschieden werden will, belässt es beim „Zwangsverbund“, d.h. Scheidung und Versorgungsausgleich.

Beachte: Im Verbundverfahren darf erst dann die Scheidung ausgesprochen werden, wenn alle Folgesachen – Unterhalt, Zugewinnausgleich, Umgang, elterliche Sorge entscheidungsreif sind. Dies kann dazu führen, dass manchmal über viele Jahre die Ehe nicht geschieden werden kann, weil es immer noch mehrere Streitpunkte gibt.

Verzögerungen treten in der Regel ein, wenn mehrere Gutachten erstellt werden müssen – ob beispielsweise wegen Umgang oder wegen Wertgutachten. Verzögerungen treten auch häufig auf, wenn über mehrere Zugewinnausgleichsangelegenheiten verhandelt wird. Auch beim Unterhalt im Verbundverfahren kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen, wenn medizinische Gutachten eingeholt werden müssen, in denen geklärt werden muss ob der Unterhaltsberechtigte arbeiten kann, wie lang er arbeiten kann, welche Arbeit ihm zuzumuten ist. Ähnliche Fragestellungen können beim Unterhaltspflichtigen auftreten: Ist ein Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen angesagt? Ist ihm eine Ausweitung der Arbeit zuzumuten? Ist ihm ein Zweitjob zuzumuten?

Die Kosten im Auge behalten: Verbund- oder isolierte Verfahren?

Um die Frage zu beantworten, müssen auch die Kosten für die Ehe-maligen berücksichtigt werden. Wer schnell geschieden werden will, sollte es beim Zwangsverbund belassen -  also Scheidung und Versorgungsausgleich. Wenn dann hinterher noch über Unterhalt, Vermögensteilung, Immobilie, Zugewinnausgleich verhandelt/gestritten wird oder werden muss, kann es schnell teuer werden. Fakt ist Verbundsverfahren sind kostengünstiger als isolierte Verfahren. Gleichzeitig ist aber von allen, die Trennungsunterhalt zahlen, zu berücksichtigen, je länger ein Scheidungsverfahren dauert, umso länger muss Trennungsunterhalt gezahlt werden.