Trennung - Scheidung: Was wird aus dem Haustier? Ist es in der neuen Wohnung erlaubt oder zumindest geduldet?

Grundsätzliches:

  • Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam: Kleintierhaltung in der Mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden.
  • Auch die Haltung von Hunden und Katzen darf nicht generell verboten werden. Für ein solches Tierhaltungsverbot braucht es Gründe.
  • Ein Haustierverbot kann es für Tiere geben, die Lärm oder Gestank verursachen oder gefährlich sind.
  • Bei Vorliegen gewichtiger Gründe kann der Vermieter seine Erlaubnis zur Tierhaltung rückgängig machen.

Wie so oft: Es kommt auf die individuelle Situation an, auf die Tierliebe des Vermieters, der Mitbewohner und den Passus im Mietvertrag.

Haustierhaltung im Mietvertrag:

"Haustiere erlaubt": diese Klausel ist eine gute Voraussetzung für die Tierhaltung in der Mietwohnung. Sie meint die „üblichen“ Haustiere: Dazu gehören, neben den ohnehin zustimmungsfreien Kleintieren, auch größere, ungefährliche Tiere wie Hunde, Katzen oder Hausschweine. Gefährliche Tiere wie die Würgeschlange Boa Constrictor oder ein Listenhund gehören nicht dazu.

"Hund und Katze nur mit Zustimmung des Vermieters": Das geht, sagt Gunther Geiler, und dann sollte man sich auch die Zustimmung des Vermieters zum Haustier einholen (OLG Hamm; Az.: 4 RE 5/80 und 6/80). Der Vermieter hält sich dabei die Möglichkeit offen, im konkreten Fall zu entscheiden.

Für ein „Nein“ muss er sachliche Gründe nennen. Kleintiere darf er per Klausel nicht von seiner Zustimmung abhängig machen. "Haustiere verboten": Das geht gar nicht. Eine Mietsklausel mit einem pauschalen Haustierverbot, oder in der steht, der Mieter verpflichte sich „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist unwirksam. Eine solche Klausel würde Mieter unangemessen benachteiligen und keine Rücksicht auf seinen individuellen Fall nehmen (BGH; Az.: VIII ZR168/12). Zudem wäre mit der Klausel auch die immer erlaubte Kleintierhaltung ausgeschlossen.

Nichts: Wenn im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung in der Mietwohnung steht, müssen wie in jedem Fall die einzelnen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Ausgenommen bei Kleintieren.

Quelle: Immowelt