Trennungsunterhalt "vorläufig" eingestellt

Wenn einem Gastronomen coronabedingt das Geschäft weggebrochen ist, darf er dann die Unterhaltszahlungen an eine getrenntlebende Ehefrau vorläufig einstellen? Ein Gericht hat klar entschieden: Pandemie setzt unter gewissen Umständen Unterhaltspflicht aus. Ist einem selbstständigen Gastronomen durch die Pandemie sein Geschäft weggebrochen, kann er vorläufig von Unterhaltszahlungen für seine getrennt lebende Frau befreit werden. Das hat das Berliner Amtsgericht Pankow/Weißensee (Az: 13 F 6681/18) entschieden.

Im konkreten Fall hatte der selbstständige Gastronom seiner Frau seit über zwei Jahren eine Trennungsunterhaltsrente in Höhe von rund 1050 Euro monatlich gezahlt. Dann brach sein Geschäft vollständig aufgrund der Corona-Krise ein. Er beantragte, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Er habe mit seiner Firma einen Verlust von rund 24.400 Euro erlitten und seine Ersparnisse seien nun aufgebraucht.

Seine Frau wollte das nicht akzeptieren. Das Einkommen ihres Ehemanns ergebe sich ja nicht aus den Ergebnissen einer Halbjahresabrechnung, sondern dem Durchschnitt aus mindestens drei Jahren seiner beruflichen Tätigkeit.

Das Gericht gab dem Mann Recht. Er könne den Unterhalt zurzeit nicht aufbringen. Anders würde es aussehen, wenn kurzfristige Minderungen der Leistungsfähigkeit vorhersehbar seien und man dafür vorsorgen könne. Dann würde das für die Unterhalts­zahlungen keine Rolle spielen. Das sei nun aber bei einer Pandemie und speziell in der Gastronomiebranche gerade nicht der Fall. Die Gastronomiebranche liege brach, so das Gericht.

Das Urteil gilt für den speziellen Einzelfall. Es muss jeweils geprüft werden, ob die Minderungen der Leistungsfähigkeit vorhersehbar waren, ob Mittel zum Sparen vorhanden waren, hier prüfen Gerichte meist zugunsten des Unterhaltsberechtigten. Die Pandemie hat eben vieles verändert.

Quelle DAWR