Umgang: Haben sieben Hunde Vertrauen verdient?

Besucht ein Kleinkind seinen umgangsberechtigten Vater, müssen dessen Hunde nicht in den Zwinger, so zumindest entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2020, AZ: 1 UF 170/20.

 Nach der Trennung der Eltern lebt der 2019 geborene gemeinsame Sohn bei der Mutter. Der Vater hat eine neue Lebensgefährtin, mit der zusammen er Schlittenhundesport betreibt. Daher gehören dem Paar sieben Hunde, darunter Huskys und ein Labrador.  

Die Mutter bestand darauf, dass der Sohn den Vater nur besuchen darf, wenn sichergestellt ist, dass er nicht mit mehr als zwei Hunden in Kontakt kommt. Die anderen Hunde müssen in dieser Zeit im Zwinger sein. Das Amtsgericht gab der Mutter recht.  

Das Oberlandesgericht entschied für den Vater. Es verpflichtete ihn allerdings sicherzustellen, dass das Kind in Anwesenheit von einem oder mehreren im Haushalt lebenden Hund(en) nie unbeaufsichtigt sein darf. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindswohls. Insbesondere mit Blick auf die Huskys oder Labradore erklärten sie, die vertretenen Hunderassen sind für sich genommen nicht als gefährlich einzustufen. Auch aufgrund von Fotos gingen sie darüber hinaus davon aus, dass die Tiere regelmäßig trainiert werden und damit zumindest über einen Grundgehorsam verfügten.

Quelle: DAV