Unterhaltsvorschuss - Was und wie kann der Staat zurückholen? Wenn die Mutter nur den Vornamen des Vaters kennt...

 »Ich muss zuerst meine Schulden zahlen. Das Jugendamt zahlt doch fürs Kind, das ist doch abgesichert.« Das ist die Standardausrede und ein weit verbreiteter Irrglaube nicht zahlungswilliger Väter (und auch Mütter), wenn das Jugendamt wegen des Kindesunterhalts nachfragt. »Und es ist unglaublich, was die dann alles erst noch zahlen müssen, bevor sie Unterhalt zahlen«, erklärt Jugendamtsleiter Franz Feil. »Manch einer kauft sich noch schnell ein neues Auto oder braucht dringend noch einen neuen Fernseher oder eine Playstation. Aber der Kindesunterhalt hat auf alle Fälle Vorrang.«

So springt nach einer Trennung tatsächlich das Jugendamt ein, wenn der Kindsvater nicht zahlt, und zwar mit dem Unterhaltsvorschuss~ allerdings bisher nur bis zum 12. Lebensjahr und auch nur 72 Monate lang. Das soll sich mit einer Gesetzesänderung voraussichtlich zum 1. Juli ändern. Dann sollen auch Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten können und die 72-Monate-Grenze soll entfallen.

Vorschuss wird zurückverlangt

Der Unterhaltsvorschuss soll wirtschaftliche Notlagen von Alleinerziehenden und ihren Kindern abmildern. Aber er ist, wie der Name schon sagt, eben nur ein Vorschuss und wird – sobald die Vaterschaft festgestellt ist – vom Vater zurückverlangt. Notfalls wird das Geld auch eingeklagt.

Das setzt aber voraus, dass beim Vater auch etwas zu holen ist. Schwierig wird das etwa bei Vätern mit unbekanntem Aufenthalt, bei unbekannten Vätern oder solchen, die im Ausland leben, ein zu geringes Einkommen haben oder Arbeitslosengeld beziehen. Dabei hat das Jugendamt Traunstein mit knapp 42 Prozent eine sehr gute Rückholquote, wie Feil betont. Bayernweit lag diese bei knapp 36 Prozent.

Übrigens holt sich das Jugendamt nicht nur das Geld vom Unterhaltspflichtigen. Müssen Alleinerziehende bei Anträgen Angaben über den anderen Elternteil machen, die sie nicht machen können, etwa, weil sie im Streit auseinandergingen und der Ex-Partner wichtige Daten wie die Steueridentifikationsnummer nicht herausrückt, so kann die jeweils zuständige Behörde diese auch im Wege der Amtshilfe einholen.

»Viele Eltern einigen sich im Trennungsfall ganz ohne unsere Hilfe«, so Feil. Anderenfalls übernimmt für Kinder nicht verheirateter Alleinerziehender das Jugendamt auf Wunsch die gesetzliche Vertretung, also die Beistandschaft. Zahlt dann der Vater keinen Unterhalt, stellt das Jugendamt die Vaterschaft fest. Entweder unterschreibt der Vater die Anerkennungsurkunde oder das Jugendamt lässt über das Gericht den Vater feststellen mittels DNA-Analyse. Bis zur eindeutigen Klärung hat das Kind das Recht auf einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

5583 Kinder im Landkreis wurden allein erzogen

Im Landkreis Traunstein gab es im vorigen Jahr 5583 allein erzogene Kinder – das entspricht einer Quote von 20,6 Prozent aller Kinder unter 18 Jahren im Landkreis. Derzeit gibt es im Jugendamt Traunstein rund 450 Fälle, in denen Unterhaltsvorschuss gezahlt wird. Betroffen sind dabei laut Feil alle Schichten.

Gezahlt wird aber immer nur der Mindestunterhalt minus Kindergeld, also für null- bis fünfjährige Kinder 150 Euro, von sechs bis elf Jahren 201 Euro im Monat. Tatsächlich wäre der Unterhaltsanspruch oft deutlich höher – er ist nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle gestaffelt nach Alter des Kindes und Einkommen des Vaters. Deshalb wählen auch viele Mütter den zivilrechtlichen Klageweg, bei dem der Beistand des Jugendamts als Anwalt des Kindes auftritt.

Inzwischen gibt es aber auch etliche Mütter, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Auf rund zehn Prozent der Zahlungsunwilligen schätzt Feils Mitarbeiterin den Anteil. »Und die zahlen oft genauso ungern wie manche Väter.« Einige der betroffenen Mütter seien selbst psychisch krank, andere seien arbeitsunwillig, zum Beispiel, weil sie wieder verheiratet seien. »Das haben auch viele nicht auf dem Schirm, dass ihr Kind im umgekehrten Fall keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss hat, wenn sie wieder heiraten oder wenn sie mit dem Kindsvater zusammenziehen«, ergänzt Feil.

»Gerade so der Vorname bekannt«

Bei ihrer Arbeit erleben die Mitarbeiter des Jugendamts immer wieder auch schwierige Fälle. »Es gibt nichts, was es nicht gibt. Der Klassiker ist der One-Night-Stand, nach dem die Mutter mit Ach und Krach den Vornamen des Kindsvaters angeben kann«, so Feil. Besonderes Feingefühl ist natürlich gefragt, wenn ein Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder strengster Datenschutz, wenn die Mutter zum Beispiel in einem Gewaltschutzprogramm ist.

Immer wieder meinen auch Unterhaltspflichtige, nicht zahlen zu müssen, weil sie betrogen worden seien oder der frühere Partner einen vermeintlich reichen neuen Partner habe, der sich gefälligst kümmern solle. »Das ist natürlich falsch. Beide Eltern haben zeitlebens eine gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder. Die können sich nicht raussuchen, ob ihre Eltern zusammenbleiben oder nicht. Und wenn ich ein Kind habe, dann hab ich dafür zu zahlen«