Unterhaltszahlungen an erwachsene Kinder in der Ausbildung

Essen, Miete, Möbel … erwachsene Kinder in der Ausbildung sind meistens auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Eltern können die Unterhaltsleistungen an Ihre Kinder in der Steuererklärung absetzen – sofern diese über 25 Jahre alt sind und sich noch in der Ausbildung befinden.

Zahlungen an sogenannte bedürftige Personen, für die man gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist, lassen sich in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten für typische Unterhaltsaufwendungen, wie Miete, Essen, Heizung oder Kleidung. Ob es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handelt, spielt keine Rolle. Die Geldleistungen sollten immer überwiesen werden, von Sachleistungen die Rechnungsbelege aufgehoben werden.

Beachte: Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

Grundsätzlich gilt für die abzugsfähigen Unterhaltsleistungen ein jährlicher Höchstbetrag, der 2022 bei 9.984 Euro liegt – bis zu diesem Betrag können Kosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. Wichtige Voraussetzungen sind jedoch:

  • Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.

  • Ihr Kind hat kein oder nur ein geringes Vermögen bis zu 15.500 Euro.

    Lebt das Kind noch im Haushalt, kann der Höchstbetrag als Unterhaltsleistung abgesetzt werden, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass regelmäßig Kosten in dieser Höhe entstehen. Das ist unter bestimmten Bedingungen auch dann der Fall, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung mit einem Partner zusammenlebt, wie der Bundesfinanzhof im April 2020 urteilte. Allerdings will dann das Finanzamt einen Nachweis über die Unterhaltszahlung sehen.

    Hat das Kind eigene Einnahmen, mit denen sich der Lebensunterhalt bestreiten lässt, mindern diese den abzugsfähigen Höchstbetrag. Dazu zählt beispielsweise ein Minijob, sobald diese Bezüge im Jahr über 624 Euro liegen. Zudem müssen Sie Bafög und Stipendien mit anrechnen.

    Werden Krankenversicherung und Pflegeversicherung für die Kinder übernommen, so können diese Kosten in voller Höhe zusätzlich abgesetzt werden.

Quelle: Steuerring                                                                                Redigiert JL