Unterstützen: Kinderrechte ins Grundgesetz
ISUV unterstützt das Aktionsbündnis Kinderrechte und fordert den Bundestag und Bundesrat dazu auf, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. .
Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:
(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit. (2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag. (3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen. (4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
Hier unterstützen: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.