Veranstaltung im Gasteig München mit Rechtsanwältin Sonja Satler: Bei einer Scheidung sind Fristen zu beachten

Bei einer Scheidung sind gewisse Stichtage zu beachten. Es kann teuer werden, ja man kann manche Rechte nicht mehr einklagen, wenn man Fristen nicht beachtet.

Der Vortrag war ein ""Rundflug"" durchs Familienrecht, so Sonja Sattler:

  1. Trennungsjahr Zu beachten ist das Trennungsjahr, denn erst nach dem Trennungsjahr kann geschieden werden. Wichtig ist, dass keine wirtschaftliche Gemeinschaft mehr besteht, weniger wichtig ist die räumliche Trennung. Sinn des Trennungsjahres: Möglichkeit der Versöhnung zu geben, so dass die Ehe dann doch noch fortgesetzt werden kann.
  2. Versorgungsausgleich Hier sind der Tag der Eheschließung und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags wichtig. Die in diesem Zeitraum angesparten Rentenansprüche beider Partner werden dann geteilt. Beachte    Die Einreichung des Scheidungsantrags ist entscheidend für den Versorgungsausgleich, nicht die Zeit der Trennung.
  3. Unterhalt, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt Wichtig ist die Aufforderung zum Unterhalt, erst dann kann Unterhalt gefordert werden. Die Aufforderung zum Unterhalt beinhaltet, dass beide ihr Einkommen offenlegen. Wichtige Frist beim Unterhalt ist die Verjährung: Nach drei Jahren ist der Unterhaltsanspruch verjährt. Beginn der Verjährungsfrist ist immer der 31.12. des jeweiligen Jahres. Beachte    Der Anspruch auf Unterhalt muss innerhalb von drei Jahren durchgesetzt werden.
  4. Zugewinnausgleich Am Ende jeder Ehe und Partnerschaft wird Bilanz gezogen. Frist für den Zugewinnausgleich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags und der Beginn der Ehe. Es muss aufgelistet werden, was man am Beginn der Ehe hatte - das Anfangsvermögen. Beachte    Das Erbe fällt nicht in den Zugewinnausgleich, geteilt wird nur die Wertsteigerung während der Ehezeit. Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich sollten von einem Notar oder Rechtsanwalt überprüft werden. Beachte    Innerhalb von drei Jahren muss der Anspruch auf Unterhalt durchgesetzt werden.
  5. Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung Der Wechsel muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
  6. Wechsel der Steuerklasse Steuerklassenwechsel-Frist ist der 30.November des Trennungsjahres.
  7. Erbrecht Erst wenn der Scheidungsantrag gestellt, erbt der ehe-malige Partner nicht mehr.

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