Verliebt – verlobt – verheiratet – nicht immer reicht es zur Heirat

Glaubt man dem Februarheft der Stiftung Warentest, so haben Verlobungen Konjunktur bei Promis und den Normalen. Juwelieren und Gastronomen kann es Recht sein, aber rechtliche Folgen hat das Heiratsversprechen nicht mehr. Es ist der Erlebniswert, das Schwelgen in positiven Erwartungen in Erwartung der bevorstehenden Hochzeit. Das Kranzgeld – die Entschädigung, wenn die Partnerin oder der Partner den anderen versetzt hat - wurde 1998 abgeschafft.

Dennoch ist vorsicht geboten. Der Bruch – wenn er schon sein muss – sollte frühzeitig sein, die Hochzeit darf noch nicht geplant  und keine Kosten entstanden sein. Ist das Hochzeitskleid bereits angeschafft, die Hochzeitsreise gebucht, die Wohnung schon angemietet, dann muss derjenige den Schaden zahlen, der die Verlobung bricht. – Beachte, ganz so unverbindlich ist eine Verlobung auch heute nicht.

Mehr dazu im Februarheft der Stiftung Warentest:

www.test.de/Verlobung-Versprechen-mit-rechtlichen-Konsequenzen