Vermittlungsauschuss: Erhöhung der Anwalts-, Notar- und Gerichtsgebühren

Prozessieren wird teurer. Das schlägt der Vermittlungsausschuss dem Bundestag und Bundesrat vor zu beschließen. Die Gerichtsgebühren sollen laut Vermittlungsvorschlag an die Preisentwicklung angepasst werden. Die Justiz soll, dies fordern die Länder, mehr kostendeckend arbeiten.

Auch die Anwalts- und Notargebühren werden erhöht. Bei sogenannten besonders arbeitsintensiven Bereichen – zum Beispiel bei Grundbucheintragungen, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften – sollen die Festgebühren angehoben und sogar neue Gebühren eingeführt werden. Mit diesem Gesetz werden auch die Gebühren der Rechtsanwälte und Notare erhöht.

Wenn Bundestag und Bundesrat den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zustimmen, woran niemand zweifelt, soll das Gesetz voraussichtlich zum 01.08.2013 in Kraft treten.