Verweigerung der Schulpflicht: Eltern droht teilweiser Entzug des Sorgerechts

Eltern dürfen ihre Kinder nicht ohne weiteres zu Hause unterrichten. Homeschooling in der Pandemie hat Grenzen verschoben. Fakt ist aber, es besteht allgemeine Schulpflicht. Kommen Eltern dem nicht nach, so können sie unter Umständen dann das Recht verlieren, schulische Angelegenheiten ihrer Kinder zu regeln. So zumindest hat das Ober­landes­gerichts Celle entschieden,  Urteil vom 02.06.2021, Az. 21 UF 205/20).

Hintergrund: Im konkreten Fall unter­richteten Eltern, die einer frei­kirchlichen Gemeinde angehören, ihre beiden ältesten Kinder zu Hause. Die Familie wollte so sicher­stellen, dass ihre Kinder keinen Einflüssen ausgesetzt sind, „die den Geboten Gottes zuwiderlaufen“. So dürfen die Kindern weder Computer noch Fernsehen nutzen und keine Kontakte außerhalb ihrer Gemeinde haben. 

Kindeswohl: Entspricht ein derartiges Verbot dem Kindeswohl? Das OLG Celle sah das Wohl der Kinder gefährdet und entschied, den Eltern das Sorgerecht teilweise zu entziehen. Damit verloren sie auch das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten ihrer Kinder.  

Argumentation des OLG: Denn der Unterricht zuhause vermittle den Kindern weder ausreichendes Wissen noch hin­längliche soziale Kompetenzen. Die Richter bezweifelten, dass die Kinder später einen staatlich anerkannten Schul­abschluss machen könnten. Die Kinder könnten so auch nicht Toleranz, Pluralismus, Offenheit, Kommunikation lernen, also menschliche und demokratische Grundtugenden. Sie werden auf die Wertvorstellungen und die Verhaltensweisen der Familie eingeschränkt und können sich nicht selbst entwickeln zu unabhängigen Persönlichkeiten.