Von Musterprozessen profitieren
Die Stiftung Warentest/Finanztest rät Steuerzahlern: „Arbeitnehmer, Eltern, Pensionäre, Geschiedene und viele andere können sich ohne große Kosten in den Steuerstreit anderer Menschen einklinken. Beim Bundesfinanzhof sind viele Musterprozesse offen.
Das müssen Sie beachten: Einspruch gegen den Steuerbescheid
Steuerzahler können solche Musterprozesse ohne großen Aufwand nutzen und möglicherweise mit gewinnen.
- Strittige Kosten einfach in der Steuererklärung angeben
- Berücksichtigt das Finanzamt die geltend gemachten Ausgaben nicht, muss Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden.
- Dabei ist auf das entsprechende Verfahren zu verweisen – Aktenzeichen angeben.
- Einspruchsfrist nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beachten: vier Wochen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durch das Finanzamt.
- Annähernd die Hälfte aller Verfahren endet zugunsten der Steuerzahler. Wer Einspruch eingelegt hat und die Steuererklärung offen gehalten hat – möglicherweise über mehrere Jahre, kann mit Nachzahlungen rechnen.
- Wer vorher die strittigen Kosten noch nicht in die Steuererklärung eingetragen hatte, kann diese quasi während der einmonatigen Frist „nachtragen“.
Nicht immer halten sich die Finanzämter an BFH-Urteile – das letzte Wort hat dann möglicherweise das Bundesverfassungsgericht.
Mehr Infos beim Bund der Steuerzahler