Von Musterprozessen profitieren

Die Stiftung Warentest/Finanztest rät Steuerzahlern: „Arbeitnehmer, Eltern, Pensionäre, Geschiedene und viele andere können sich ohne große Kosten in den Steuerstreit anderer Menschen einklinken. Beim Bundesfinanzhof sind viele Musterprozesse offen.

Das müssen Sie beachten: Einspruch gegen den Steuerbescheid

Steuerzahler können solche Musterprozesse ohne großen Aufwand nutzen und möglicherweise mit gewinnen.

  1. Strittige Kosten einfach in der Steuererklärung angeben
  2. Berücksichtigt das Finanzamt die geltend gemachten Ausgaben nicht, muss  Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden.
  3. Dabei ist auf das entsprechende Verfahren zu verweisen – Aktenzeichen angeben.
  4. Einspruchsfrist nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beachten: vier Wochen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durch das Finanzamt.
  5. Annähernd die Hälfte aller Verfahren endet zugunsten der Steuerzahler. Wer Einspruch eingelegt hat und die Steuererklärung offen gehalten hat – möglicherweise über mehrere Jahre, kann mit Nachzahlungen rechnen.
  6. Wer vorher die strittigen Kosten noch nicht in die Steuererklärung eingetragen hatte, kann diese quasi während der einmonatigen Frist „nachtragen“.

Nicht immer halten sich die Finanzämter an BFH-Urteile – das letzte Wort hat dann möglicherweise das Bundesverfassungsgericht.

Mehr Infos beim Bund der Steuerzahler