Weihnachtsgeld: Wie viel bleibt nach Steuern übrig?

Weihnachtsgeld ist ein sogenannter »sonstiger Bezug«: Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird. Neben dem Weihnachtsgeld gehören dazu zum Beispiel auch 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen, die nicht fortlaufend gezahlt werden, Jubiläumszuwendungen, Urlaubsgelder usw. – also vor allem einmalige Zahlungen, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn auszahlt.

Für sonstige Bezüge gelten für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer Besonderheiten, da sonst wegen progressiver Steuer ein zu hoher Abzug für diese einmalige zusätzliche Zahlung erfolgen würde. Sie werden deshalb so behandelt, als wenn Sie in jedem Monat ein Zwölftel des sonstigen Bezugs erhalten hätten

  • Zunächst wird der »voraussichtliche Jahresarbeitslohn« ohne den sonstigen Bezug ermittelt. Zum voraussichtlichen Arbeitslohn gehören bereits gezahlte laufende Arbeitslöhne, künftig noch zu zahlende Arbeitslöhne und bereits gezahlte sonstige Bezüge. Künftige sonstige Bezüge werden nicht berücksichtigt. Von dem »voraussichtlichen Arbeitslohn« wird ggf. ein Freibetrag abgezogen; zusätzlich der Altersentlastungsbetrag und der Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag, wenn jeweils die Voraussetzungen dafür vorliegen. Insgesamt ergibt dies den »maßgebenden Jahresarbeitslohn«.

  • Für den »maßgebenden Jahresarbeitslohn« wird die Lohnsteuer ermittelt.

  • Dem »maßgebenden Jahresarbeitslohn« wird der "sonstige Bezug" hinzugerechnet und auch für diesen Betrag die Lohnsteuer ermittelt.

  • Die Differenz zwischen den beiden ermittelten Lohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug entfällt.

Im Ergebnis führt dies dazu, dass der Arbeitgeber für einen sonstigen Bezug mehr Lohnsteuer einbehält als für einen entsprechend hohen laufenden Arbeitslohn.

Quelle: Wolters Kluwer