Wer darf nach Trennung und Scheidung wie lange in der Ehewohnung bleiben?

 

Grundsätzlich kann der Ex-Partner die Überlassung der vormals gemeinsam genutzten Wohnung verlangen, wenn er darauf stärker angewiesen ist, weil er beispielsweise die Kinder betreut. Gehört die Wohnung dem anderen allein, gilt das laut Gesetz nur dann, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden, keiner soll obdachlos werden wegen Trennung und Scheidung.

Wer sicher gehen will, stellt bei Gericht einen Antrag zwecks Wohungsüberlassung. Gehört dem anderen Ehegatten die Wohnung, so gilt die Überlassung der Wohnung nur ein Jahr. Danach kann auch nicht mehr eine unbillige Härte wirksam geltend gemacht werden. Dies hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden.

Haben Eheleute ein Wohnung gemeinsam gemietet, so hat einer der Ehe-maligen das Recht auch nach der Scheidung mit dem Vermieter mittels Mietvertrag das Mietverhältnis fortzusetzen.

Der BGH hebt hervor, dass Eigentümer nicht dauerhaft von der Nutzung ihres Eigentums ausgeschlossen werden dürfen. Zurecht stellt der BGB heraus, dass im Eigentumsrecht auch eine "wirtschaftliche Verwertung" eingeschlossen ist, die im Verkauf oder in der Vermietung bestehen kann. 

ISUV empfiehlt in einer Vereinbarung die Überlassung der Ehewohnung für eine gewisse Zeit zu klären oder glich einen Mietvertrag abzuschließen.