Zweifel an der Vaterschaft – Abstammung klären wie?

Man will die bestehende Familie nicht gefährden, daher ist immer der erste Gedanke, den Test heimlich durchführen zu lassen. Allerdings sollte man folgende Punkte beachten:

Heimliche Tests sind in Deutschland durch das sogenannte Gendiagnostikgesetz (GenDG) verboten und wer einen solchen in Auftrag gibt oder durchführt muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Kein akkreditiertes und in Deutschland anerkanntes Labor bietet derartige Tests an. Sollten heimliche Vaterschaftstests im Ausland durchgeführt worden sein, können diese vor Gericht nicht verwendet werden, denn im GenDG wird klar geregelt, dass ein deutscher Auftraggeber auch dann eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er diese verbotenen Tests im Ausland durchführen lässt. – Im Übrigen sind die Erfahrungen mit heimlichen Tests im Ausland, von denen uns Mitglieder berichtet haben, in Bezug auf Preis, Sicherheit und Transparenz nicht positiv.

Auf Nachfrage schreibt uns Institut für Blutgruppenforschung: „Labors in Deutschland benötigen die schriftliche Zustimmung eines jeden Teilnehmers, bevor sie mit einem DNA Test anfangen dürfen. Auch dies ist wieder im Gendiagnostikgesetz festgeschrieben. Um die Persönlichkeitsrechte aller zu sichern, dürfen wir daher keine Analyse beginnen, ohne sicher zu sein, dass alle Beteiligten zustimmen. Jeder muss vor einem unabhängigen Zeugen seine Einwilligung zum Test mit seiner Unterschrift bestätigen. Alle getesteten Proben müssen so dokumentiert entnommen werden.“

Für den Vaterschaftstest kann man Blut oder Mundschleimhautabstriche verwenden. „Wir empfehlen Mundschleimhautabstriche, da diese einfach, schnell, schmerzfrei und ohne medizinische Fachkenntnisse genommen werden können.  Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Abstriche auch bei Säuglingen unkompliziert genommen werden können. Die Probenahme wird von neutralen Zeugen durchgeführt und dokumentiert. Zu den neutralen Zeugen zählen zum Beispiel Hausärzte, Kinderärzte oder Apotheker. Zudem können die Proben bei uns in den Laboren in Köln oder Ebersberg vor Ort vorgenommen werden. Die entsprechenden Dokumente und Teststäbchen können bei uns kostenfrei bestellt werden.“ (Institut für Blutgruppenforschung).

 

Entscheidend: Gerichtliche Verwertbarkeit/ Tests für behördliche Zwecke

Vaterschaftstests sind gerichtlich anerkannt, wenn die folgenden Punkte zutreffen bzw. beachtet worden sind:

 

  • Alle Test-Teilnehmer müssen dem Test zustimmen
  • Proben müssen in einer dokumentierten Probenahme genommen werden
  • Das Labor muss ISO 17025 akkreditiert sein

 

Diesen Ansprüchen genügt das Institut für Blutgruppenforschung, auf das uns ein Mitglied hingewiesen hat. In jedem Fall sollte man sich aber vorher mit dem Gericht abstimmen, ob es das von einem Labor ausgestellte Gutachten anerkennt, denn letztlich hat ein Richter die sogenannte Beweismittelfreiheit und darf bestimmen, welches Labor er zulässt und welches nicht.

 

 

Nachfrage – Kontakt:

 

Institut für Blutgruppenforschung GmbH - Stolberger Str. 370 - 50933 Köln -

 

Tel. 0221 2921280 - Web https://www.dna-ifb.de/ - Mail kundendienst@dna-ifb.de