Mitgliedermeinungen

Meinungen unserer ISUV-Mitglieder im Fokus

Am Existenzminimum: „Kinder möchten doch auch gerne mal eine Pommes oder sonst was haben.“

Wir haben folgende E-Mail von einem Unterhaltspflichtigen erhalten, der sich auf die  "existenzbedrohende Düsseldorfer Tabelle" bezog.

"Sehr geehrtes ISUV-Team,

ich hoffe ich bin bei ihnen richtig. Ich suche einen Verein, der für die Gleichberechtigung der Väter kämpft und etwas gegen diese existenzbedrohende Düsseldorfer Tabelle macht. Ich kopiere hier mal, was ich dem Sozialamt schrieb, dass Sie wissen, um was es in meinen Fall geht. Ich bin schon am Überlegen, die Presse mal anzurufen und mit denen zu reden. Jeden Mist liest man in der Zeitung, aber die wirklich wichtigen Dinge werden verschwiegen.

Das ist ein Skandal, was mit uns unterhaltspflichtigen Menschen gemacht wird. 2023 massive Erhöhung, 2024 auch, wir kommen damit nicht klar. 

Im Folgenden nun mein Brief an das Sozialamt, damit Sie meine Situation verstehen:

Sehr geehrter Herr X
 
bitte legen Sie den Brief Ihren Vorgesetzten vor. Ich betone, dass ich mit dem Sozialamt des Kreises W. sehr zufrieden bin, die Mitarbeiter sind stets freundlich und die Gesetze machen sie ja nicht. Aber so geht es nicht mehr weiter. Die Düsseldorfer Tabelle steigt und steigt. Wir unterhaltspflichtigen Väter können uns den Kontakt zu den Kindern, für die wir Unterhalt zahlen, bald nicht mehr leisten! Leider ist das Realität. Für uns unterhaltspflichtige Väter wird das Leben immer schwieriger. Ein lebenswertes Leben ist bald nicht mehr möglich.
 
Aktuell zahle ich 428,00 Euro und ab Januar 2024 sind es 482,00 EURO. Die Begründung für die Erhöhung: Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen. Das ist richtig, aber meine Lebenshaltungskosten steigen auch permanent und da nimmt die Düsseldorfer Tabelle keine Rücksicht drauf. Einseitig werden meine Menschenrechte  mit Füßen getreten, ich werde ausgequetscht wie eine Zitrone.
 
Ich habe den Eindruck die Tabelle verfolgt das Ziel, dass wir Unterhaltspflichtigen in Vollzeit arbeiten, und am besten unter der Brücke wohnen und das verdiente Geld abgeben. Es wird immer gesagt Deutschland sei ein Sozialstaat. Das sehe ich mittlerweile etwas anders. Ich fühle mich als Vater diskriminiert, finanziell ausgenommen.
 
In meinem Haushalt lebt noch ein Kind und meine Frau. Ich bin der Alleinverdiener. Es wird Zeit, dass eine finanzielle Entlastung stattfindet, meine finanziellen Möglichkeiten sind  erschöpft. Ich verstehe nicht, wieso ich mich an die existenzbedrohenden Forderungen der Düsseldorfer Tabelle halten soll? Wenn ich dazu in der Literatur nachlese, steht dort immer Die Düsseldorfer Tabelle sei rechtlich nicht bindend. Sie ist nur Richtlinie aber nicht bindend wie ein Gesetz.
 
Für Monat Januar 2024 zahle ich einmalig die 482 Euro bezahlen, damit ich keine Rückforderung erhalte. Dann muss geschaut werden, wie die Finanzierung stattfindet. Ich werde die 482 Euro nicht tragen, es ist zu hoch.
Ich erkläre mich bereit den Mindestunterhalt zu zahlen, der bei 406 EURO liegt. Die Gas- und Strompreisbremse fallen weg, weil Deutschland das Geld ausgeht.
 
Ich würde Sie bitten mich zu einem persönlichen Gespräch einzuladen, vom 2. bis zum 5. Januar habe ich noch frei. Wir müssen bitte einen Weg finden, wo beide Seiten klarkommen. Ich zahle ja Unterhalt, auch wenn der leider bei dem Kind nicht ankommt, da die Mutter Bürgergeld bezieht. Ich finde es sehr schade finden, wenn ich den Kontakt zu dem Kind nicht mehr halten kann, da mir das Geld ausgeht. Kinder möchten doch auch gerne mal eine Pommes oder sonst was haben. Der Staat kann doch nicht von mir verlangen, dass ich dem Kind sage, tut mir leid, wir können uns nur noch unterhalten, du bist zu teuer.
 
Ich habe versucht bei dem OLG in Düsseldorf jemanden zu erreichen, leider hatte ich da keinen Erfolg. Bei der Unterhaltskommission erreichte ich leider auch niemanden.

Einordnung durch ISUV

Hundertausende von Unterhaltspflichtigen arbeiten im Niedriglohnsektor, was in der Düsseldorfer Tabelle nicht berücksichtigt wird. Sie verdienen nicht mehr, wenn der Unterhalt angehoben wird. Die Lohnanhebungen halten nicht Schritt mit den Anhebungen des Mindestunterhalts.

Wenn Betreuung/Umgang nicht mehr stattfindet, weil man es sich nicht leisten kann, dann sind gesetzliche Regelungen gefragt, dann ist der Sozialstaat gefragt. Hier sollte eigentlich die Kindergrundsicherung Abhilfe schaffen, aber die klammert Getrenntlebende – Trennungsfamilien aus – siehe dazu unsere Stellungnahme.

Leistbare, realistische Mindestunterhaltsbeträge sind notwendig. Darüber hinaus müssen sozialrechtliche Hilfen für Unterhaltspflichtige, die am Existenzminimum leben, bekannt sein, der Leistungsabruf erleichtert werden, denn diese Menschen haben es sich im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“: Sie zahlen Steuern, viele in Steuerklasse I, so als ob sie keine Kinder haben, zahlen Sozialabgaben, Zahlen Unterhalt, leisten Betreuung von Kindern und leisten somit einen Beitrag zum Sozialstaat.

Die Verbindung von Unterhaltsrecht und Sozialrecht ist ein Anliegen der ISUV-Lobbyarbeit. Praktische Hilfe erhalten Mitglieder hier: