„Anpassung“ der Scheidungskosten: Üppige Bescherung für Rechtsanwälte, Gutachter und Staat mitten in der Krise

Ab 1. Januar 2021 wird das Prozessieren um 10% teurer, dies hat der Bundestag beschlossen und der Bundesrat letztendlich widerwillig zugestimmt. Anwälte, Gutachter, Dolmetscher können rund 10 Prozent mehr ihren Mandanten oder eben auch dem Staat und somit den Steuerzahlern in Rechnung stellen. Im Sozialrecht können Anwälte gar um 20 Prozent mehr abrechnen. Das Recht wird allgemein teurer, denn auch die Gerichtskosten steigen. Es gibt noch weitere „Anpassungen“,  auch die Fahrtkostenpauschale wird beispielsweise von 0,30 Euro pro km auf 0,42 km angehoben, ebenso steigen Tage- und Abwesenheitsgelder. „Mitten in der Krise, bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, allgemeiner Verunsicherung eine üppige Anhebung der Vergütungen durchzusetzen, zeugt von wenig Sensibilität, zeigt aber auch welche Lobby Anwälte und Gutachter im Bundestag und im Bundesrat haben. Unterhaltspflichtige, die die höheren Rechnungen zahlen müssen, haben eine derartige Lobby nicht“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

 

Hintergrund

Die Interessenvertretung der Anwälte hebt hervor, dass die Anhebung „bitter nötig“ war. Richtig ist, dass die letzte Erhöhung der Gebühren im August 2013 stattfand. Natürlich sind Miet- und Lohnkosten der Kanzleien gestiegen. Gleichzeitig wird aber verschwiegen, dass Anwälte und Gerichte von gestiegenen Streitwerten profitieren. Gerade im Familienrecht besteht ein Großteil der Tätigkeit aus Berechnungen, die von Programmen übernommen werden. Dadurch entstand eine erhebliche zeitliche Ersparnis, eine erhebliche Vereinfachung, ein Mehrwert, der nur allzu gerne verschwiegen wird, denn abgerechnet wird immer noch nach Gegenstandswerten und Gebührensätzen.

Heftig in der Kritik stehen bei Betroffenen die Kosten für familienrechtliche Gutachten im Zusammenhang mit elterlicher Sorge und Umgang. „Die Preisgestaltung ist intransparent, die Preise sind hoch, über ihre Qualität wird gestritten. Zu jedem Gutachten kann ein Gegengutachten erstellt werden. Es erschließt sich nicht, warum familienpsychologische Gutachten um 10 Prozent teurer werden sollen“, kritisiert Pressesprecher Josef Linsler.

Der Finanz­aus­schuss des Bundesrates hatte eine Verschiebung des Inkraft­tretens der „Anpassungen“ auf 2023 gefordert. Begründet wurde dies mit finanziellen Belastungen der Bürger*innen, des Staates sowie der Unternehmen durch die Pandemie.  Laut DAV und BRAK kam die Einigung dann unter der Bedingung zustande: „Die Länder machten ihre Zustimmung zu einer Anpassung der Rechts­an­walts­ver­gütung davon abhängig, dass Mehrausgaben für die Staatskasse durch eine entspre­chende Erhöhung der Gerichts­kosten ausgeglichen werden.“ Sarkastisch kommentiert Linsler: „Ein Deal zwischen Anwaltslobby und Politik auf Kosten der Verbraucher, Steuerzahler*innen, darunter viele Unterhaltspflichtige, denen es finanziell nicht gutgeht, aber die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zahlen müssen. Manche stottern diese Kosten gar über einen Kredit ab.“

Es geht auch ohne Anwalt: Einigkeit spart Geld und schont die Nerven

Mantra artig tragen die Anwaltsverbände immer vor, die Anwaltschaft sichert den Zugang zum Recht. Das stimmt für viele Rechtsgebiete, allerdings weniger fürs Familienrecht, denn Paragrafen taugen nicht für verletzte Gefühle. Selbstkritische Anwälte*innen sowie Familienrichter*innen sehen das ebenso. „Ich habe immer nur die zweitbeste Lösung, sie kennen selbst die beste Lösung“, so eröffnete eine Familienrichterin einen ISUV-Vortrag.

ISUV geht es, darum Menschen Impulse zu geben, so dass sie selbst die „beste Lösung“ finden. Der Verband setzt sich für einvernehmliche und kostengünstige Scheidung im Interesse der Kinder ein. Geschiedene helfen Geschiedenen, indem sie bundesweit  Erfahrungen weitergeben und Betroffenen mit gemeinnützigem Rat zu Seite stehen, sie moderieren, zur Mäßigung auffordern, Empathie einfordern, davor bewahren schnell etwas übers Knie zu brechen. „Entscheidend ist, ob sich die Ehe-maligen auf die Fragen einlassen, was braucht der andere um abgesichert und mit Zukunftsaussichten leben zu können, auf welchen Besitz muss ich gerechterweise verzichten“, hebt Linsler hervor. Ziel ist in Gesprächen Eckpunkte für eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu finden, die dann vom Notar erstellt wird. Gemeinsam geht man dann mit einem Anwalt zu Gericht.

 „Wenn allerdings schon über Geschirr, Fernseher, Esstisch … gestritten wird, der Hausrat nicht einvernehmlich geteilt werden kann, alles panisch schnell nicht selbstbestimmt zu Ende gebracht werden soll, dann verhärten sich die Fronten, der Blick aufs Ganze geht verloren. Kommunikation findet nur noch über Anwälte statt. Der sprichwörtliche Gesprächsfaden ist gerissen. In dieser Konstellation haben Anwälte auch weiterhin notgedrungen viel zu tun“, stellt Linsler fest.