Bei aller Liebe – ein Ehevertrag ist sinnvoll vor aber auch nach der Eheschließung

Für manche Paare beginnt das Glück mit einer für sie magischen Zahl. Das magische Datum – 8.8.88 oder 11.11.11, 12.12.12 oder jetzt am Samstag, den 22.2.2020 – ist für sie wichtiger als der Brautstrauß oder das Brautkleid. „Trotz magischem Datum mehr als jede dritte Ehe, in den Großstädten schon jede zweite Ehe endet beim Scheidungsrichter. Bei aller Romantik - für dieses vorzeitige Ende sollte von Anfang an mittels Ehevertrag Vorsorge getroffen werden. Bei aller Liebe, trotz aller Liebe und Romantik, nie war er so wichtig wie heute, der Ehevertrag. So lassen sich im Fall der Scheidung viel Geld, Zeit und Nerven sparen“, rät der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Rechtsanwalt Klaus Zimmer. Das ISUV-Motto lautet daher „Erst zum Notar, dann zum Traualtar“. Der Verband möchte den Ehevertrag zur Regel für alle Paare machen.  

Gegenwärtig schrecken viele Paare letztendlich vor einem Ehevertrag zurück, weil man dann „ja gleich gar nicht heiraten braucht“, sagen Karen und Jan, die am 22.2.2020 den Bund fürs Leben schließen werden. Wie all die vielen anderen „normalen“ Ehepaare glauben die Beiden, dass ihre Ehe tatsächlich ein Bund fürs Leben ist und einen Ehevertrag überflüssig macht. „Ihr Glaube in Ehren, aber was spricht dagegen, dass der Standesbeamte mit der Heiratsurkunde auch einen Ehevertrag überreicht?“ fragt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Ganz im Gegensatz zur romantischen bürgerlichen Einstellung ist bei den Royales der Ehevertrag schon seit Jahrhunderten die Regel. Wann und wo immer Royales vor den Traualtar schreiten, wird vor der Hochzeit ein knallharter Ehevertrag ausgehandelt, der das mögliche vorzeitige Ende des Bundes fürs Leben mit einbezieht. Die Höhe des Unterhalts wird ebenso gedeckelt wie der Zugewinnausgleich. Im Vertrag wird gar schon die elterliche Sorge für die noch nicht geborenen Kinder geregelt, für „normale“ bürgerliche Paare undenkbar. Denn wenn es um Kinder und Kindeswohl geht, hat das Familiengericht ein Mitspracherecht. Im Übrigen schließen auch Promis in der Regel vor der Hochzeit einen Ehevertrag, damit die Scheidung und der mögliche Vermögensverlust kalkulierbar bleibt.  

Laut ISUV-Pressesprecher Linsler wird „ein Ehevertrag immer nur mit Scheidung assoziiert. Das verstellt den Blick für die Möglichkeiten, die ein Ehevertrag bietet: Er kann Transparenz in Rollen und Rollenerwartungen der Beiden und in sämtlichen Vermögensfragen schaffen. Und das dann noch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Partner entsprechend Empathie füreinander haben.“

Nach Auffassung von Linsler gibt es Paarkonstellationen, die „in jedem Fall“ einen Ehevertrag abschließen sollten. Paare, die Kinder wollen, sollten klären, wer die Kinder erzieht, wie lange er aus dem Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht werden müssen. Auch Selbständige sollten einen Ehevertrag schließen um darin den Fortbestand des Betriebes oder der Praxis auch im Fall der Scheidung zu sichern. Ein Ehevertrag ist auch für alle Pflicht, die sich zum zweiten Mal trauen. Wollen Partner mit großem Vermögen sicher sein, dass sie und nicht „ihr Vermögen geheiratet“ werden, so sollten sie sich zumindest mittels Ehevertrag absichern. Auch lässt sich in einem Ehevertrag der Versorgungsausgleich ausschließen, somit kann möglicher Altersarmut rechtzeitig vorgebeugt werden.  

Im Übrigen muss der Ehevertrag nicht unbedingt vor dem magischen Datum geschlossen werden, sondern kann auch noch während der intakten Ehe ausgehandelt und unterzeichnet werden. Des Weiteren kann und sollte der Vertrag immer wieder an die veränderten ehelichen Verhältnisse angepasst werden.  

Informationen dazu, was und wie im Ehevertrag alles geregelt werden kann und muss, liefert das ISUV-Merkblatt „Muster für den Ehevertrag“ kostengünstig für 3,50 EURO. Das Merkblatt kann über die Geschäftsstelle und online bestellt werden: http://www.isuv.de