Beschleunigung von Verfahren bei Streit um die elterliche Sorge

Der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow stellt fest:
"Das im Gesetzentwurf vorgeschlagene Verfahren, dem Familienrichter noch zwei Laienrichter beizuordnen, ist vorbildlich und sinnvoll."
M.v. Renesse hatte angeregt, daß nicht mehr ausschließlich der deutsche Familienrichter über die elterliche Sorge entscheiden solle, sondern daß ihm ein Laienrichter aus der Konsularabteilung des betroffenen Staates, sowie ein Laienrichter einer internationalen Organisation, die mit Kinderschutzrechten befaßt ist, beigeordnet werden soll. Die Einbeziehung des Rechtes anderer Staaten sowie der von ISUV in allen Bereichen des Familienrechtes immer wieder eingeforderte "Blick über die Grenzen" gewährleiste mehr Objektivität, meinte Salchow.
"Wir meinen, daß dieses Verfahren - Beiordnung von zwei Laienrichtern - auch bei besonders strittigen Sorge- und Umgangsrechtsfällen überlegenswert ist, wenn dadurch Umgangsregelungen und Sorgerechtsentscheidungen beschleunigt werden", regte Salchow an.
Dieses sei im Interesse des Kindeswohls "in jedem Fall" dringend geboten.
Der ISUV-Vorsitzende wandte sich gegen die von verschiedenen Seiten erhobene Forderung, Väter und Mütter, die Kinder entführen, härter zu bestrafen:
"Das ist so eine typische Forderung für die Galerie. Wer durch eine Entführung die Chance sieht, seine Situation grundlegend zu verändern, läßt sich auch durch Gefängnisstrafen nicht davon abhalten. Gefragt sind konsequent und engagiert durchgesetzte Sorge- und Umgangsrechtsregelungen - national wie international. Trennung und Scheidung darf für Kinder einer binationalen Ehe nicht gleichbedeutend mit dem Verlust eines Elternteils sein."
Da die Aufrechterhaltung des Kontaktes über weite Strecken sehr kostenintensiv sein könne, müsse ggf. daran gedacht werden, daß Eltern die tatsächlichen Umgangskosten auch steuerlich geltend machen könnten, mahnte Salchow an.