Der blaue Himmel über der Entscheidung des Senats...

Meine Ex war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und legte Berufung ein. Es ging also zum Oberlandesgericht. Bei der Gerichtsverhandlung vor dem OLG Hamm hat meine Ex dem Senat erneut falsche Angaben über Ihre Einkünfte gemacht, indem sie ganz einfach Einkünfte verschwieg.
Was ich dem Senat ankreide: Bei der Berechnung des Trennungsunterhalt ist ihm ein grober Fehler unterlaufen. Zu meinen Bruttobezügen wurde die steuerpflichtige Auslösung hinzugezählt, obwohl dieser Betrag in den Bruttobezügen schon enthalten war. Aus diesem Grund lag mein Einkommen ca. 300,00 DM monatlich über dem tatsächlichen Einkommen. Nachdem ich meinen Rechtsanwalt von diesem Fehler am 28.06.1994 in Kenntnis setzte, bekam ich zur Antwort: "Der Senat hat entschieden, über der Entscheidung des Senats ist nur der blaue Himmel ... "
Durch dieses Urteil und auch die vorherigen Streitigkeiten, wie z. B. Hausrat und Zugewinn, bin ich selber krank und rückwirkend zum 01.09.1994 berufsunfähig geworden, so daß ich seit dem 01.09.1994 Berufsunfähigkeitsrente und Krankengeld beziehen muß.
Was am Ende wirklich bleibt: Meiner Ehe-maligen, also der Unterhaltsempfängerin, mit eigenem, offiziellem Einkommen von DM 690 brutto, was DM 600 Nettoeinkommen entspricht, bleiben monatlich etwa DM 180 mehr als mir, dem Unterhaltspflichtigen, dem "Zahlemann". Hinzu kommt: Ich muß davon ausgehen, daß meine Ex noch höhere "schwarze" Einkünfte hat ...
Gerechtigkeit erwarte ich mir vielleicht doch noch vom Bundesverfassungsgericht. Ich fand einen Anwalt, der Verfassungsbeschwerde einreichte."