Elternunterhalt: Ab 1.1.2020 nur noch ein Problem für Großverdiener und Reiche

Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern werden entlastet. Das Bundeskabinett hat dazu das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ im Kabinett verabschiedet. Danach werden die erwachsenen Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von über 100 000 EURO brutto für Elternunterhalt herangezogen. „Dies ist eine gute und in die Zukunft weisende Entscheidung. Wir hatten zwar seit über 12 Jahren die völlige Abschaffung des Elternunterhalts gefordert, weil es ungerecht ist, wenn eine Generation doppelt Unterhalt zahlen muss – für die eigenen Kinder und für die Eltern. Wir können aber mit diesem Kompromiss leben, denn eine breite Mittelschicht wird vom Elternunterhalt entlastet“, stellt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.

Weil schon mehrere Anfragen von Betroffenen vorliegen, hebt Zimmer hervor: „Bereits gezahlter Elternunterhalt kann allerdings nicht mehr zurückgefordert werden.“ Gleichzeitig weist Zimmer darauf hin: „Für die verbleibenden Fälle – Großverdiener über 100 000 EURO - muss die Rechtsprechung ganz neue Richtlinien erfinden, da sich die Maßstäbe durch die Neuregelung insgesamt verschieben werden.“  

Die Bundesregierung hat damit rechtzeitig einen Trend gestoppt, dass sich Sozialämter in den letzten Jahren vermehrt an den Kindern schadlos halten wollten, wenn die Eltern oder ein Elternteil zum Pflegefall wurde. Ein Blick in die Statistik bestätigt das. Im Jahr 2010 waren 4 Millionen Menschen über 80 Jahre, im Jahre 2040 werden es 8,6 Millionen sein. Pflegefälle werden daher vermehrt auftreten, da die Menschen immer älter und somit pflegebedürftiger werden. Elternunterhalt betrifft insbesondere die „Sandwichgeneration“, die heute 40- bis 60jährigen. Sie zahlen Unterhalt für die Kinder, leisten hohe Sozialbeiträge, müssen Eigenvorsorge treffen und sollen dann auch für ihre Eltern aufkommen. „Bisher fehlten klare gesetzliche Vorgaben, daher war der Rückgriff auf die Kinder oft ungerecht und wenig transparent. Mitglieder klagten, dass Sozialämter und Gerichte unterschiedlich entscheiden. Es gab schon die Tendenz das Schonvermögen zu beschneiden. Mit dieser gesetzlichen Regelung ist die Unsicherheit weg“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

 Im Übrigen hebt Linsler hervor: „Es machte wenig Sinn, wenn die Kinder die eigne Altersvorsorge für die Eltern einsetzen müssen und dann wiederum im Alter zum Sozialfall werden. Es darf nicht so sein, dass das Erbe verpflegt wird, wenn das weg ist, hält man die Hand bei den Kindern auf. Das wollen die Eltern in der Regel nicht. Die Selbstbestimmung über das eigene Leben muss gerade im Alter gestärkt und erleichtert werden.“  

Frank Schirrmacher kündigte 2004 in seinem Bestseller „Das Methusalem-Komplott“ künftige Verteilungskämpfe zwischen Jungen und Alten, zwischen Großeltern und Eltern, zwischen den Älteren untereinander, zwischen denen, die Kinder haben und den Kinderlosen an. „Dazu ist es bisher zumindest nicht offen gekommen. Das neue Gesetz leistet einen Beitrag dazu, dass es künftig auch dazu nicht kommt“, stellt Linsler fest.