Elternunterhalt: Besserverdiener sollten wissen, einplanen und Vorsorge treffen…

Für die Gruppe von Menschen mit einen Jahresbruttoeinkommen von 100 000 EURO und höher hat ISUV-Verband für Unterhalt und Familienrecht - ein „Merkblatt“ zum Elternunterhalt erstellt. Es geht um Grundsätzliches, das Betroffene wissen und sich „merken“ sollten. Wenn die Rente, das eigene Vermögen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen den Platz der Eltern im Altenheim zu bezahlen, springt das Sozialamt ein. Das Amt möchte auf den Kosten nicht sitzenbleiben und sucht nach unterhaltspflichtigen Kindern, die angeschrieben und um Auskunft gebeten werden. Darauf sollten sich Betroffene vorbereiten, indem sie sich rechtzeitig informieren und entsprechend langfristig Vorsorge treffen.                                                                                                                                           

Betroffenen stellen sich viele grundsätzliche Fragen:

Wieviel müssen die Kinder den Eltern zahlen, welchen berechtigten Bedarf können die Eltern beziehungsweise die Sozialämter geltend machen? Wieviel können Kinder zahlen, sind sie „leistungsfähig“? Was ist bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens zu beachten, welche Abzugsposten gibt es? Müssen sich Kinder sämtliches Vermögen anrechnen lassen, was muss ihnen bleiben, welchen Selbstbehalt haben sie? Wie wird der Elternunterhalt berechnet? Können auch Schwiegerkinder für den Elternunterhalt herangezogen werden? Wie verhält es sich, wenn mehrere Kinder unterhaltspflichtig sind, wie wird dann der Unterhalt aufgeteilt? Muss das Finanzamt den Elternunterhalt steuerlich berücksichtigen? Wann ist der Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt? Was ist Schonvermögen, wie hoch darf es sein? Welche Auskunftsrechte und welche Auskunftspflichten gibt es?  

Auf diese und viele weitere Fragen, die Betroffene direkt tangieren, geht das ISUV-Merkblatt ein. Das „Merkblatt“ ist verfasst von Rechtsanwalt Simon Heinzel, einem langjährigen Praktiker des Familienrechts. Die Ausführungen, die Argumentation basiert ausschließlich auf der einschlägigen Fachliteratur und der BGH-Rechtsprechung. Es wird differenziert auf praktische rechtliche Probleme hingewiesen. Die Ausführungen sind entsprechend anspruchsvoll abwägend, aber jederzeit verständlich geschrieben. Eingefügt sind viele Beispiele, Rechenbeispiele und praktische Tipps, so dass das „Merkblatt“ anschaulich, gleichsam ein „Ratgeber“ wird. Der Autor zeigt typische Regelungsmöglichkeiten auf, weist auf rechtliche Barrieren hin und gibt Tipps, wie die Barrieren einvernehmlich überwunden werden können.  

Für „Besserverdienende“ ist das Merkblatt „Elternunterhalt“ eine „Pflichtlektüre“, um entsprechend reagieren zu können, wenn die Sozialkassen anklopfen und um Auskunft bitten. Letztlich wollen die Informationen und Tipps einvernehmliche Lösungen zwischen Eltern und Kindern anregen, die sich für Beide „auszahlen“, wenn sie rechtzeitig besprochen und entsprechend Vorsorge getroffen wird. Mit den Informationen des „Merkblattes“ über die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen sollen nicht zuletzt einvernehmliche Regelungen zwischen „Jung und Alt“ angestoßen werden.  

Das Merkblatt kann online auf der Homepage http://www.isuv.de im Shop zum Selbstkostenpreis von 3,50 EURO heruntergeladen werden. Die Printversion kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Journalisten können ein Rezensionsexemplar bei der Geschäftsstelle in Nürnberg anfordern: info@isuv.de.