Gelebte gemeinsame Elternschaft trotz Trennung – auch wenn ein Elternteil „Nein“ sagt?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) tritt für gelebte gemeinsame Elternschaft trotz Trennung ein. Der Verband unterstützt Mitglieder mittels Coaching dies umzusetzen. Kinder sollen durch die Trennung keinen Elternteil verlieren, das ist die Maxime des Verbandes. Der folgende Fall ist einer von vielen, es wird beispielhaft veranschaulicht, wie Umgangsverweigerung eingefädelt und mit wessen Hilfe umgesetzt wird. „Das reflexhaft hochgehaltene Kindeswohl wird ganz traditionell in der Regel der Mutter zugesprochen. Dies veranschaulichen wir am folgenden Fall. Soll gemeinsame Elternschaft nach Trennung gelebt, Umgangsboykott vermieden werden, muss der Gesetzgeber entsprechende Regeln schaffen. Auch dies wird anhand dieses Falles veranschaulicht“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest. 

„Seit über 500 Tagen habe ich meine heute zwölfjährige Tochter nicht mehr gesehen. Zufall oder nicht – der Umgangsboykott begann, als der Ehegattenunterhalt wegfiel, den wir per Vereinbarung geregelt hatten. Unsere Tochter war damals sieben Jahre. In den vergangenen fünf Jahren lernte ich all das kennen, was in der Öffentlichkeit verdrängt wird: Kindesmissbrauch durch Umgangsverweigerung, Dilemma mit Gutachten und Gutachtern, Überforderung und mangelnde kritische Selbstreflexion von Richtern, Anwälten, Mitarbeitern des Jugendamtes, Verfahrensbeiständen. Statt lösungsorientiert kommunikativ mit Eltern und Kindern zu arbeiten, wird autoritär entschieden und abgestempelt nach letztlich biederen verinnerlichten Werten: Das Kind gehört zur Mutter, daran hat sich wenig geändert trotz allem Emanzipations- und Gleichheitsgedöns. – Ich habe erlebt, wie viel Aggression und Resignation durch Gerichtsverfahren und Gutachten freigesetzt werden können. Diesen Gefühlen sind die meisten Betroffenen hilflos ausgesetzt, wie ich im Verlauf der letzten fünf Jahre auch erlebt habe.

Ich war von Freunden und Bekannten vorgewarnt, ich wusste von Diskriminierung eines Elternteils im Rahmen des Scheidungsverfahrens – meist des Vaters. Mir wurde empfohlen mich mit einem Umgangsrecht zu bescheiden – Kind-Zoo-Pizza-Kino – und es dabei zu belassen. Genau, aber das wollte ich nicht, weil ich zu meiner Tochter eine andere intensive Beziehung aufgebaut hatte – und die trotz Trennung weiterführen wollte.“

Weiterer Verlauf des Falles

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Kontakt:

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel.: 0911/55 04 78, info(at)isuv(dot)de

ISUV-Vorsitzender RA Ralph Gurk, Ludwigstr. 23, 97070 Würzburg,
Tel.: 0931/45 25 940, r.gurk(at)isuv(dot)de

ISUV-Pressesprecher Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321/9279671, j.linsler(at)isuv(dot)de