ISUV - Merkblatt: Nichtehelichenrecht

Dagegen ist es wichtig, ob der betreuende Elternteil verheiratet war oder nicht. Grundsätzlich sind ehemals verheiratete Mütter und Väter unterhaltsrechtlich besser gestellt als nichtverheiratete, wenn der "Bund fürs Leben" vorzeitig endet.

Dieses wird im neuen Merkblatt des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hervorgehoben. Anhand von Fallbeispielen werden die unterschiedlichen Ansprüche auf Betreuungsunterhalt veranschaulicht. Dabei werden Betroffene auch immer auf Streitfälle der Rechtsprechung hingewiesen: "Umstritten ist die Frage, ob ein Unterhaltsanspruch über das 3. Lebensjahr hinaus gegeben ist, wenn die Mutter dem Vater empfängnisverhütende Maßnahmen vorgespiegelt hat."

Im Merkblatt erfährt der Leser noch Wichtiges über die zum 01.07.1998 erfolgte Abschaffung des "vorzeitigen Erbausgleichs des nichtehelichen Kindes", über "Beistandschaft", "gerichtliche Vaterschaftsfeststellung", "Betreuung mehrerer nichtehelicher Kinder verschiedener Väter", "Betreuung ehelicher und nichtehelich geborener Kinder", ...

Wie immer bei ISUV- Merkblättern ist die neueste Rechtsprechung eingearbeitet.

Das von RA Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt allen Müttern und Vätern, die nichteheliche Kinder betreuen, einen überblick über Voraussetzungen und Möglichkeiten, Betreuungsunterhalt zu erhalten.

Das Merkblatt Nr. 81 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 3,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.

Das Merkblatt kann auch online bestellt werden.

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