Mehrheit im Rechtsausschuss gegen das Wechselmodell

Gestern hat die Mehrheit der Abgeordneten im Rechtsausschuss die Einführung des Wechselmodells als Regelfall abgelehnt. Die FDP-Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. „Das ist eine Brüskierung aller, die trotz Trennung und Scheidung gemeinsame Elternschaft praktizieren wollen und daran gehindert werden. Leidtragende sind die Kinder, die das ausbaden, einen Elternteil kompensieren müssen. Nicht alle schaffen das, Psyche und Leistungsfähigkeit leiden, oft sogar langfristig“, kritisiert der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Rechtsanwalt Klaus Zimmer. Der ISUV setzt sich für ein individuell von den Eltern gestaltetes Wechselmodell ein.

Mit dieser Entscheidung setzt sich der Rechtsausschuss über die Resolution 2079 des Europarates hinweg, in der die Einführung des Wechselmodells - der „alternierenden Obhut“, und der gemeinsamen elterlichen Sorge gefordert wird. Mit dieser Entscheidung setzt sich der Rechtsausschuss über die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung hinweg. Gemäß einer Umfrage des Allensbacher Meinungsforschungsinstituts wollen 77 Prozent der Bevölkerung, dass Eltern nach Trennung und Scheidung gemeinsam betreuen.

Wechselmodell, das heißt, getrennt, aber gemeinsam erziehen, beide Elternteile betreuen und gestalten auch im Alltag, sind präsent, erreichbar für die Kinder. Umgangsverweigerung ist somit ausgeschlossen. Individuell gestaltetes Wechselmodell heißt, die Eltern legen Betreuungsanteil und Unterhalt individuell entsprechend ihren sozialen und ökonomischen Verhältnissen fest. „Die starre Definition eines Wechselmodells durch den BGH, beide Elternteile leisten 50 Prozent Betreuungsanteil, ist oft nicht praktikabel. Mediation und Beratung kann helfen, dass die Eltern jeweils ihr individuelles Wechselmodell gestalten“, empfiehlt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Betroffen sind hunderttausende von Vätern und Müttern, die gerne mehr betreuen würden, wenn man sie lassen würde, wenn man sie unterstützen würde. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass es ein Potential von 30 Prozent geschiedener Eltern gibt, für die das Wechselmodell die eigentlich gewünschte Form der Betreuung ist. „Die Politik muss die Richtung vorgeben, an der sich die Reform des Kindschaftsrechts orientieren muss, will man weiterhin Alleinerziehen fördern oder getrennt aber gemeinsam Erziehen, also das Modell Trennungseltern“, hebt Linsler hervor.

Familienrecht gestaltet und kanalisiert das Bewusstsein und soziale Leben der Bevölkerung. Es ist nicht revolutionär. Es basiert auf Reformen, die die Betroffenen nachvollziehen und akzeptieren. „Wer das Wechselmodell will, muss an mehreren Stellschrauben drehen, am Unterhaltsrecht, am Sorgerecht, am Steuerrecht und am Sozialrecht. In einer Agenda – völlig unabhängig von der Modellfrage - hat ISUV den notwendigen Reformbedarf in besagten Rechtsbereichen zusammengestellt. Die Politik ist weiterhin gefordert im Interesse des Kindeswohls. Fürsorge und Betreuung durch Vater und Mutter ist ein Kinderrecht.“(Linsler)

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

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