Neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab 1. 1. 2021 - Anhebung Kindesunterhalt: zu hoch - unausgewogen – einseitig

Der Unterhalt für Kinder wird laut neuer Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2021 erneut überproportional angehoben. So steigt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe, 0 – 5 Jahre, von 369 auf 393 EURO, in der zweiten Altersstufe, 6 – 11 Jahre, von 424 auf 451 EURO, in der dritten Altersstufe,12 – 17 Jahre, von 497 auf 528 EURO und für volljährige Kinder von 530 auf 564 EURO. Entsprechend steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen um 6,50 Prozent. Der notwendige Eigenbedarf, Selbstbehalt, bleibt dagegen bei 1160 EURO für Erwerbstätige, 960 EURO für Nichterwerbstätige. „Der Anstieg in der Höhe ist nicht gerechtfertigt. Kindesunterhalt und Selbstbehalt sollten parallel angepasst werden, schließlich steigen auch die Kosten von Unterhaltspflichtigen“, fordert der ISUV Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer.  

„Diese Anhebung wird gerade jetzt in der Krise nicht nur bei Arbeitslosen, Kurzarbeitern, Soloselbständigen zu erheblichem Stress führen. Dass der Selbstbehalt nicht angepasst wurde, stößt bei vielen Mitgliedern auf Kritik insbesondere den ersten vier Einkommensgruppen. Ihnen tut diese Erhöhung richtig weh. Wenn dann noch Anwalts- und/oder Gutachterkosten, die zum 1.Januar um 10 Prozent erhöht werden, hinzukommen, tut es doppelt weh“, hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.

ISUV rät daher Betroffenen: Unterhaltsberechtigte sollten flexibel reagieren, letztendlich ist klar, wenn jemand 30 oder gar 40 Prozent weniger verdient, kann er nicht genauso viel Unterhalt zahlen wie vorher. „Einigkeit spart Geld und schont die Nerven, gilt jetzt besonders. Eine ausgepresste Zitrone gibt auch dann nicht mehr Saft, wenn man sie noch so sehr presst. Vorsicht ist gerade jetzt geboten bei schnellen Pfändungen. Sie laufen manchmal ins Leere, tragen zur Verhärtung der Situation bei und haben schon manch einem Unterhaltspflichtigen den Job gekostet“, gibt Linsler zu Bedenken.

Der Verband verweist auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Danach betrug das durchschnittliche Nettoeinkommen aller Arbeitnehmer 2019 monatlich 2.079 Euro, das ist ein Jahres-Netto von 24.948 EURO. Zahlt ein*e Unterpflichtige*r Mindestunterhalt für zwei Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren, so hat er/sie im Jahr 10.056 EURO zu überweisen. Für den notwendigen Eigenbedarf verbleiben ihr/ihm 14.892 EURO. „Es verwundert daher nicht, dass sich Unterhaltspflichtige fragen, ob es sich noch lohnt dafür zu arbeiten. Arbeit muss sich lohnen. Wir fordern ein Lohnabstandsgebot von 300 EURO, somit Anhebung des notwendigen Eigenbedarfs – „Selbstbehalts“. Die Politik ist gefordert“, fordert Linsler.

Justizministerin Lambrecht tönt selbstherrlich: „Die Erhöhung des Mindestunterhalts ist erforderlich, damit Behörden und Gerichte von der richtigen Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt ausgehen. Ich möchte sicherstellen, dass unseren Kindern alle Mittel zur Verfügung stehen, die für die Sicherung ihres täglichen Bedarfs benötigt werden.“ Das lässt man bei ISUV nicht gelten. „Der tägliche Bedarf kann mit den Unterhaltsbeträgen samt Kindergeld sehr gut gedeckt werden. Es geht immer wieder um Klientelpolitik für Alleinerziehende, um Befriedung der Sozial- und Armutstrompeten, die sich von Jahr zu Jahr mit wenig oder keiner Arbeit auf Kosten von Berufstätigen offensichtlich gar nicht so schlecht durchs Leben schlagen. Nicht genug, bevor der Unterhalt hoffentlich bei den Kindern ankommt, wird er kräftig besteuert, dann werden unterhaltspflichtige Mütter und Väter mit Steuerklasse I abgezockt wie Kinderlose“, kritisiert Linsler.

Der Verband fordert, dass das „Phantom Bedarf und Bedarfsberechnung“, das nicht hinterfragt und als Narrativ von Jahr zu Jahr angeführt wird, um Unterhaltspflichtigen in die Tasche zu greifen, hinterfragt, transparent gemacht und „vom Kopf auf die Füße“ gestellt wird.