„Neue“ Düsseldorfer Tabelle: Kindesunterhalt ab 1. Januar 2019 Kinder bekommen mehr Geld – Unterhaltspflichtige nicht – Reformstau beim Kindesunterhalt

Die „neue“ Düsseldorfer Tabelle (DTB) - erstellt vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Kooperation mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag - wurde heute veröffentlicht. Danach erhöht sich der Kindesunterhalt ab 1. Januar 2019 moderat. Der notwendige Eigenbedarf - Selbstbehalt - bleibt nun schon seit 5 Jahren gleich. Weiterhin bleiben also einem voll berufstätigen Unterhaltspflichtigen vielfach nur 1080 EURO. Die wichtigen „Anmerkungen“ – Erläuterungen zur DTB – haben sich nicht geändert. Das Kindergeld wird erst am 1. Juli erhöht. Somit ändern sich die Zahlbeträge am 1. Januar und am 1. Juli 2019. „Seit Jahren wird schon von der Politik eine Strukturreform des Unterhaltsrechts angemahnt und angekündigt, um die Lasten des Kindesunterhalts realitätsgerecht aufzuteilen. Die Richter haben ihre Hausaufgaben gemacht, die Politik wieder nicht“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.  

 

Ein Klick: Düsseldorfer Tabelle Beträge 2018/9 dtb pdf

 

Unterhaltsbeträge

 

In der Einkommensgruppe 1 bis 1900 EURO steigt der Unterhalt je nach Altersgruppe um 6 – 9 EURO monatlich, in der Einkommensgruppe 10 muss der Unterhaltspflichtige 10 – 14 EURO mehr zahlen. Der Unterhalt für junge Erwachsene ab 18 Jahren hat sich nicht verändert.

 

Notwendiger Eigenbedarf

 

Der notwendige Eigenbedarf 1080 EURO für Erwerbstätige, 880 EURO für Nichterwerbstätige – „Selbstbehalt“ – muss dem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall bleiben. Er ist zu niedrig, entspricht nicht mehr der Preisentwicklung. In den 1080 EURO ist ein Betrag für Wohnen von 380 EURO vorgesehen. „Nicht einmal auf dem Land bekommt man dafür eine Wohnung, geschweige denn eine Wohnung mit Kinderzimmer, damit Betreuung über mehrere Tage möglich ist“, kritisiert Linsler. Inzwischen wurde der Kindesunterhalt fünfmal angehoben, der Mindestlohn schon zweimal.

 

Zahlbeträge

 

Der DTB ist immer eine „Tabelle Zahlbeträge“ als Anhang beigefügt. Die Zahlbeträge - das ist der DTB-Betrag minus halbes Kindergeld - weisen aus, welchen Betrag der Unterhaltspflichtige jeweils an sein Kind überweisen muss. Diesmal hat die DTB zwei Anhänge mit Zahlbeträgen, einer gültig ab 1.1., der andere ab 1.7.2018. „Veränderungen bei Kindergeld und der DTB sollten auf einen Termin gelegt werden, denn jede Veränderung von Zahlbeträgen führt zu Irritationen, wenn sich die Ehe-maligen nicht wohlgesonnen sind.“ (Linsler)

 

Warum Strukturreform?

 

Die DTB, die Regelungen zum Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung sind so strukturiert: Ein Elternteil betreut – meist die Mutter, der andere zahlt – meist der Vater. Diese strikte Rollenabgrenzung stimmt nicht mehr. Immer öfter trifft man auf einen Status des gemeinsamen Getrennterziehens, der in sich wiederum sehr differenziert ist. „Es ist ungerecht, wenn ein Elternteil 30 Prozent oder noch mehr der Betreuung leistet, aber den vollen Kindesunterhalt, sprich 100 Prozent dem anderen zahlen muss“, umreißt Linsler das Problem. Die Politik verspreche schon seit Jahren eine Reform des Kindesunterhaltsrechts, „jedoch wird die immer wieder auf Kosten der Unterhaltspflichtigen aufgeschoben“, kritisiert er.

 

Pro DTB

 

ISUV möchte die DTB weiterhin beibehalten, weil sie zur Transparenz des Kindesunterhalts sowohl für Unterhaltszahler als auch Unterhaltsempfänger beiträgt. Laut Linsler „gibt sie betroffenen Eltern und Kindern eine grundsätzliche Orientierung, was sie zahlen müssen, bzw. welche Unterhaltsansprüche sie haben.“ Jedoch ist die Tabelle zu starr, sie wird den pluralistischen Lohn- und Lebensverhältnissen nicht gerecht. Unterhaltsregelungen für neue Lebensformen kann die Tabelle nicht liefern.

 

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

 

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

 

Kontakt:

 

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de

 

ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de

 

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de