Reform des Unterhaltsrechts - Kinder zuerst

Zentrales Ziel ist laut Bundesvorsitzendem Michael Salchow: "Wir fordern, dass die tatsächlich für Kinder geleisteten Unterhaltszahlungen und alle tatsächlich für Kinder aufgewendeten Betreuungsleistungen steuerlich abzugsfähig sind. Nach unserer Auffassung war es schon immer ein Unding, Unterhaltspflichtige, die für mehrere Kinder zahlen, wie Ledige zu besteuern. Schließlich darf nur besteuert werden, was dem Unterhaltspflichtigen selbst auch zur Verfügung steht."

Ein weiteres Ziel des Verbandes ist die Wiedereinführung des 1990 abgeschafften Kontaktfreibetrags. Laut Salchow können nicht wenige Elternteile - meist Väter - ihrem Umgang deswegen nicht nachkommen, weil sie es sich nicht leisten können. "Es ist ungerecht und nicht zutreffend, ihnen pauschal Desinteresse am Kind vorzuwerfen, wenn das Umgangsrecht nicht wahrgenommen wird. Oft fehlt es einfach am Geld, insbesondere, wenn große Entfernungen überwunden werden müssen. Wir fordern daher immer wieder, dass die nachgewiesenen Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen für den Umgang mit dem beim betreuenden Elternteil lebenden Kind auch steuerlich geltend gemacht werden können."