Reform des Unterhaltsrechts - Lebensstandardgarantie nach Trennung und Scheidung

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest:

"Die Lebensstandardgarantie war von Anfang an unrealistisch und ein ständiger Zankapfel zwischen den getrennt lebenden/geschiedenen Partnern. In der Realität kann doch in den meisten Fällen nicht so wie vor der Ehescheidung weitergelebt werden, denn nunmehr müssen zwei Haushalte finanziert werden. Wenn vorher noch ein Hausstand finanzierbar war, reicht das Einkommen in über 90 Prozent der Fälle für die Finanzierung zweier Haushalte nicht mehr."

Wird die Lebensstandardgarantie gestrichen, hat dies nach Auffassung Salchows weit reichende Konsequenzen für das Unterhaltsrecht:

"Es ist schon immer ein Kritikpunkt für Unterhaltszahler gewesen, dass der Expartner von einem Karrieresprung nach der Scheidung auch profitiert, indem er mehr Unterhalt bekommt. Gerechtfertigt wurde diese Regelung mit der Lebensstandardgarantie.

Entsprechend gilt: Fällt die Lebensstandardgarantie, dann muss konsequenterweise auch der Aufstockungsunterhalt fallen. Auch bei der Berechnung des Unterhalts hat der Wegfall der Lebensstandardgarantie weit reichende Konsequenzen: Künftig müssen alle Einkünfte des Unterhaltsberechtigten angerechnet werden.

Wird der Lebensstandard einer Ehe nicht mehr garantiert, dann kann es auch kein Wiederaufleben von Unterhaltsansprüchen geben, beispielsweise nach Scheitern einer zweiten Ehe."

Eine weitere Forderung des Verbandes:

Wie in anderen europäischen Rechtsordnungen sollte auch in Deutschland der Unterhalts-pflichtige die Möglichkeit haben, eine Unterhaltsabfindung zu zahlen, womit er dann die Unterhaltszahlungen eingrenzen und für seine eigene Zukunft besser planen kann.