Report 157: Trennung & Scheidung: Prozessbetrug ist für Betroffene nicht selten ein Thema

Im ISUV-Report 157 steht ein Thema im Mittelpunkt, das von Mitgliedern immer wieder angemahnt wurde und wird: Prozessbetrug. Wir stellen einen Fall dar, werden weitere Fälle in den folgenden Ausgaben darstellen. Wir zeigen, dass es schwierig ist Prozessbetrug in familienrechtlichen Verfahren nachzuweisen. Wir warnen davor sich in eine kostenintensive Prozesslawine zu verstricken. Weitere Themen: Begleiteter Umgang, Was tun mit der Immobilie nach Trennung und Scheidung, Gutachten, was darf es kosten, Dialog mit Parteien und Politikern, Unterhaltspflichtige: wann müssen sie noch einen Nebenjob annehmen?  

 

Unser Titelbild bezieht sich auf das Titelthema – Prozessbetrug: Nach Außen – „vordergründig“ – eine Aussage beeiden, „hintergründig“ aber den Eid „ableiten“, sprich nicht ernst nehmen, also betrügen. Das Problem ist das „Vordergründige“ als Betrug zu entlarven und das „Hintergründige“ zu beweisen. In familienrechtlichen Verfahren ist dies besonders schwierig. Nur allzu schnell landet ein Fall bei den Akten mit der Begründung, es handle sich um das übliche „Scheidungsgezänk“ - nicht um Betrug. Das Scheidungsgezänk sei nicht im öffentlichen Interesse und schon ist der Staatsanwalt fein aus der Nummer. Wer dann noch klagen will, muss dies privat tun und das kostet.

 

Ausgangspukt des Falles zum Prozessbetrug (S. 5 – 7):

 

„Wir hatten einen Ehevertrag, in dem gegenseitiger Unterhalt ausgeschlossen wurde, es sei denn Betreuungsunterhalt, wenn die Kinder klein sind. Bei der Scheidung waren die beiden Kinder 13 und 11 Jahre alt. Dennoch machte meine Exfrau Betreuungsunterhalt geltend – und bekam den auch zugesprochen. Begründet wurde das damit, dass es den Kindern so schlecht geht. Allerdings wurde das nie fachlich überprüft. Seitdem muss ich neben dem Kindesunterhalt 330 € an sie zahlen.

 

Bei ihrem Antrag auf Unterhalt ist mir aufgefallen, dass in den Berechnungen zum eventuell zu zahlenden Mehrbedarf nicht alle Einkommen angegeben waren…“

 

Für Betroffene oft eine wichtige Frage: Nebenjob zusätzlich um zumindest den Mindestunterhalt zu leisten? (S.7) Grundsätzlich ja, aber Arbeitsschutz muss berücksichtigt werden. Wie immer im Familienrecht, es kommt auf den Einzelfall an, daher gibt es auch teils sehr unterschiedliche Urteile.

 

Positionen von Parteien und Politikern zu familienrechtlichen Fragen: Ausbau von Kindergärten, Transparenz von Jugendämtern, Inobhutnahmen, Rolle der Großeltern, Absetzbarkeit von Bildungsausgaben, Umgangsverweigerung. (S.8-10)

 

Gutachten: „Mit Gutachten Kasse machen“ (S. 10/1) Immer schneller und öfter gehen Richter dazu über bei Streit um elterliche Sorge und Umgang einen Gutachter zu beauftragen, der dann quasi „entscheidet“. Ob dadurch mehr Kindeswohl entsteht, darf bezweifelt werden. Oft wird vergessen, dass Gutachten sehr teuer sind, weil sie der Staat bezahlt. Darf ein Gutachten wie im aufgezeigten Fall 24.477,50 € kosten? Wie kann es dazu kommen?

 

Begleiteter Umgang (S. 12/3): Familiäre Probleme, Streit der Eltern, Sucht, psychische Erkrankungen, Gewalt, Missbrauch und Überforderung können reguläre Umgangskontakte zwischen Kind und Elternteil erschweren. In all diesen Problemlagen ist begleiteter Umgang erforderlich, damit der Kontakt nicht vollständig reißt. Ist der Kontakt zwischen einem Elternteil oder beiden Eltern – beispielsweise bei Inobhutnahmen – gerissen, so dient begleiteter Umgang dazu, den Kontakt wieder anzubahnen. Was ist zu beachten, damit aus dem begleiteten Umgang „unbegleiteter“, normaler Umgang wird?

 

Viele Fragen ranken sich oft um die Frage: Was passiert mit meiner Immobilie bei Trennung und Scheidung? (S. 14 - 16

 

Wir greifen hier die häufigsten Fragen auf, die von Mitgliedern immer wieder gestellt werden. Rechtsanwalt Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Autor der ISUV-Merkblätter und ISUV-Kontaktanwalt in Nürnberg beantwortet die Fragen. Wir teilen die Fragen strukturhalber in drei Bereiche ein: Trennung, Grundsätzliches in Bezug auf Immobilen bei Trennung und Scheidung, Verkauf einer Immobilie sowie der letzte Ausweg, die Zwangsversteigerung.

 

Alles, was aktuell per Gerichtsbeschluss Familienrecht wurde, findet sich in der „Urteilsbank“ (S. 17 - 19) - ausgewählt und kommentiert von Rechtsanwalt Simon Heinzel. Die Urteilsbank in diesem Report greift Urteile der Oberlandesgerichte und des BGH zu Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Anpassung von Eheverträgen, Anpassung des Unterhalts.

 

Der Internteil (S. 22– 33)informiert über alle regionalen und überregionalen Veranstaltungen der Kontaktstellen bundesweit.

 

Das Leserforum immer interessant und originell: Wir greifen Anregungen, Hinweise, Kritik, Erfahrungen und Probleme unserer Mitglieder auf.

 

In den „Steuertipps“ geben wir Ratschläge, wie sich Mitglieder steuerrechtlich sinnvoll verhalten sollen.

 

Das Kaleidoskop greift satirisch ironisch das magische Viereck auf: „Sonne – Urlaub – Seitensprung – Beziehungsretter“

 

Dazu recherchieren wir:

 

-       Aggressive-beleidigende Formulierungen vor Gericht, in Urteilen, in Anwaltsschreiben, in Gutachten ...

 

-       Einsamkeit nach Trennung und Scheidung – ein Tabuthema – Schnelle Hilfe durch Social Media, Dating Portale? Erfahrungen & Enttäuschungen

 

-       Wir recherchieren weiter zum Thema Prozessbetrug im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. In den bisher uns vorliegenden Fällen konnte der Prozessbetrug nicht nachgewiesen werden. Wir recherchieren und suchen einen Fall, in dem der Nachweis des Prozessbetrugs gelang.

 

Kontakt:

 

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de

 

ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de

 

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de