Trennung – Scheidung - gemeinsame elterliche Sorge Irritationen auf Grund des Melderechts - Reformbedarf

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert Änderungen beim Melderecht, weil es Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern fördert, intransparent ist und nicht immer dem Kindeswohl dient. Der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus Zimmer fordert deswegen: „Bei der Gestaltung von Gesetzen müssen die Schnittstellen des Familienrechts zu anderen Rechtsbereichen, insbesondere zum Sozialrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht bedacht und entsprechend sachgerecht verbunden werden.“ 

 

Hintergrund:

 

Ein 17 Jahre alter Junge lebt bei der Mutter. Kurz nach der Mittleren Reife meldet er sich um, offensichtlich mit dem Vater. Die Mutter erfährt davon erst als ihr die Kindergeldstelle schreibt und das Kindergeld dem Vater auszahlt. Weder der Sohn noch der Vater hatten ihr den Wohnsitzwechsel mitgeteilt. Der Vater wohnt fast 500 Kilometer weg. Der Sohn wohnt jetzt bei seiner Stiefschwester, 24 Jahre alt. Die Mutter ist natürlich sehr betroffen. Sie meint, der Vater habe den Sohn gekauft, sie habe die Mühen der Schulzeit alleine mit dem Sohn erlebt. Vorausgegangen waren der Ummeldung immer wieder Konflikte wegen Kindesunterhalt.

 

Juristische Regelung:

 

Das Melderecht schreibt vor, dass ein Kind nur einen Wohnsitz haben kann. Davon hängt viel ab, beispielsweise welche Schule ein Kind besucht, wer Anspruch auf Kindergeld hat. Bei Streit der Eltern entscheidet quasi die Meldebehörde über den Hauptwohnsitz. Kinder können sich ab 16 Jahren selbst ummelden.

 

Vom Hauptwohnsitz hängt quasi auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht ab, also eine Frage des Familienrechts.

 

Kritik

 

Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, ist quasi der „Mächtigere“ im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge. „So wird über das Melderecht eine Frage des Sorgerechts prädisponiert. Es kann ganz legal hinter dem Rücken eines Elternteils agiert werden. Intransparenz bei Trennung und Scheidung verschärft Konflikte. Das muss nicht sein. Ich denke, es besteht Reformbedarf, der sich leicht und familienrechtlich sinnvoll umsetzen lässt“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.  

 

Der ISUV schlägt folgende Regelungen vor:

 

-          Jugendliche bestimmen ab Volljährigkeit ihren Wohnsitz.

 

-          Ein Elternteil allein kann nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils über die Meldebehörde den Wohnsitz eines gemeinsamen Kindes wechseln.

 

-          Bei Wohnsitzwechsel müssen Kinder ab 12 Jahren vom Jugendamt im Beisein der Eltern gehört werden.

 

-          Sind sich die Eltern über den Hauptwohnsitz uneinig, entscheidet darüber das Familiengericht. Bis zur Entscheidung des Gericht verbleibt das Kind/der Jugendliche an dem bisher angestammten Wohnsitz.

 

-          Die Meldebehörde informiert beide Elternteile bei Wohnsitzwechsel.

 

Regelungsbedarf bei neuen Lebensformen

 

Laut Meldegesetz haben Menschen nur einen Hauptwohnsitz. Bei den neuen Lebensformen, beispielsweise Patchworkfamilien, Wechselmodell – haben Kinder faktisch zwei Zuhause. Entsprechend besteht Regelungsbedarf, bisher ignoriert das Melderecht die neuen Lebensformen.

 

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

 

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

 

Kontakt:

 

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de

 

ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de

 

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de