Trennung & Scheidung – Gesellschaftliche Güterabwägung: Kindeswohl oder Karriere?

Nach Auffassung von ISUV haben Kinder ein fundamentales Recht auf die Erziehung durch Mutter und Vater. Das gehört zum Kern der Kinderrechte. „Von Frauenverbänden und manchen Müttern hören wir vermehrt die Auffassung, den Kindern geht es gut, wenn es der Mutter gutgeht“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest. – Welche Konsequenzen hat es für die Kinder, wenn diese Auffassung in die Tat umgesetzt wird?

Fallbeispiel

„Im Umgangsverfahren wurde lediglich festgelegt, dass ich aus Rechtsgründen kein Wechselmodell erhalte, sondern lediglich einen erweiterten Umgang. Für meinen Sohn, heute 7 Jahre alt, 6 von 14 Tagen und die Hälfte der Ferien (ca.46% von einem Kalenderjahr). Für meine Tochter, heute 10 Jahre alt, 5 von 14 Tagen und die Hälfte der Ferien (ca. 38 % im Kalenderjahr). Der Lebensmittelpunkt liegt somit bei der Mutter.

Wir haben schon einmal den Wohnort gewechselt. Meine Kinder erzählen immer wieder wie schön es in Bayern war. Wir hatten dort als heile Familie drei Jahre gelebt. Sind dann aber auf Wunsch meiner Ex-Frau zur Einschulung meiner Tochter wieder in die Heimat gezogen. Mein Sohn war damals drei, meine Tochter sechs.

Hier in Brandenburg leben wir nun seit über vier Jahren und die Kinder sind voll integriert.

Mein Sohn will heute mehr bei mir sein. Meine Tochter steckt sehr tief in einem Loyalitätskonflikt und will ihrer Mutter auf keinen Fall etwas Negatives sagen. Fakt ist aber, dass nur während des Aufenthalts bei mir soziale Kontakte zu Freunden und Familie gelebt werden, die meine Tochter sicher nicht aufgeben will. Ob sie sich aber traut dies zu sagen, ist im Moment unklar. Sie hat Angst, dass Mama sie nicht mehr liebhaben könnte, wenn sie zum Beispiel darum bittet länger bei mir bleiben zu dürfen.

Meine Ex-Frau möchte nun wieder umziehen nach Bayern. Ihr Freund kommt aus Nürnberg. Sie sagt, sie möchte aus Karrieregründen dorthin. Sie arbeitet im öffentlichen Dienst, in Nürnberg gibt es wohl eine Stelle, bei der sie 3 Entgeltgruppen höher liegen würde als heute. Netto sind das gerade einmal 300 EURO.

Ich denke, es geht aber weniger um Karriere als vielmehr darum die Kinder von hier wegzubringen und sie mir damit faktisch zu entziehen.

Heute ist es schon so, dass die Kinder mich nicht anrufen dürfen, wenn sie bei ihr sind. Nicht ein Mal in drei Wochen Sommerferien oder zu Weihnachten, etc. Findet der Umzug statt, wird sie vermutlich alles daransetzen, dass der Kontakt gänzlich unterbunden wird.

Ich habe ihr auch gesagt, dass sie gerne Karriere machen kann und ich übernehme die Kinder dann komplett und sie bleiben in der gewohnten Umgebung, bei Großeltern, ihrer Familie, Freunden. Ihre Reaktion war, dass das nicht mein Ernst sein könne, denn Kinder gehören immer zur Mutter.

Ich kann einfach nicht verstehen, wie die Gesellschaft, Jugendämter oder Gerichte die Ansicht haben können, dass es besser ist, Kinder aus der gewohnten Umgebung zu reißen, weg von allen Verwandten, Freunden und dem Vater, zu dem sie mindestens eine gleichwertige Beziehung wie zur Mutter haben. Ich bin schon in der heutigen Situation gezwungen zuzusehen, wie meine Kinder darunter leiden, dass die Mutter den Kontakt zum Vater, zu Freunden und Familie unterbindet.“ 

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

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