Väter nichtehelich geborener Kinder - Rechtlos gegenüber dem eigenen Kind

Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt fest:

"Wenn Paare sich trennen, bleiben sie dennoch Eltern der gemeinsamen Kinder. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Die Kinder brauchen gemäß internationaler Rechtsstandards, gemäß der UN-Kinderrechtskonvention Mutter und Vater zur Identitätsfindung. Deswegen fordern wir seit Jahren die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention, die von der Bundesrepublik unterzeichnet wurde. Aus meiner langjährigen Erfahrung im Verband weiß ich: Wer kein Sorgerecht hat, ist rechtlos gegenüber dem eigenen Kind, ist vielfach der Willkür des Sorgeberechtigten ausgesetzt."

So darf beispielsweise ein nichtsorgeberechtigter Vater nicht über den Aufenthalt und das Vermögen seines Kindes bestimmen. Legt er für das Kind Geld an, verfügt darüber der sorgeberechtigte Elternteil, die Mutter. Der Sorgeberechtigte kann ihm vielfach unter Vorgabe fadenscheiniger Gründe Briefkontakt und Telefonate untersagen, kann ihm verbieten, die Kinder vom Kindergarten oder von der Schule abzuholen. Der Nichtsorgeberechtigte darf sich nicht bei Lehrern über die Leistungen seines Kindes informieren. Ob er das Zeugnis sieht, hängt vom Wohlwollen des Sorgeberechtigten ab. Der Sorgeberechtigte kann den fest vereinbarten Besuchstermin kurzfristig absagen.

Als Konsequenz dieser Rechtspraxis führt Salchow an:

""Durch derartige Willkür entnervt, brechen leider Väter nichtehelich geborener Kinder nach der Trennung oft den Kontakt ab. Verlierer sind immer die Kinder - wie üblich in der Bundesrepublik. Eine Reform des Nichtehelichenrechts ist dringend notwendig. Wie bei verheirateten Eltern, die sich trennen, muss auch bei Eltern nichtehelich geborener Kinder nach der Trennung die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel werden. Die ausschließliche Verfügungsgewalt der Mutter nichtehelich geborener Kinder muss abgebaut werden. Alle Kinder haben einen Anspruch auf beide Eltern -auch nach Trennung und Scheidung."