Weihnachten: oft ein schwieriges Fest für Getrenntlebende - Geschiedene und deren Kinder

In keiner Zeit des Jahres schmerzt es mehr als an Weihnachten, wenn der Umgang mit den Kindern eingeschränkt oder ganz verweigert wird. Die Geschenke sind gekauft, verpackt, die Großeltern fragen nach, wann das Enkelkind oder die Enkelkinder kommen - und dann kommt es doch nicht, weil es plötzlich „krank geworden“ ist oder „nicht kommen“ will oder... „Wird der Umgang an Weihnachten eingeschränkt oder gar verweigert, so empfindet das der ausgesperrte Elternteil und die Kinder, auch wenn letztere nicht offen darüber sprechen, als besondere Härte“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.  

An Weihnachten haben sich in Familien oft Rituale gebildet. Diese werden durch die Trennung abrupt unterbrochen. „Erinnerungen bleiben und in der Erinnerung ist vieles schöner als es tatsächlich war. Daher ist Weihnachten bei vielen geschiedenen Familien mit Kindern ein schwieriges Fest. Wir raten sich gegenseitig versöhnlich zu stimmen, dem anderen Partner etwas zu schenken. Möglicherweise klappt es dann auch besser mit dem Umgang“, stellt ISUV Pressesprecher Josef Linsler fest.

Der Verband appelliert an alle geschiedenen und getrenntlebenden Eltern, auf die Gefühle und Spannungen der Kinder insbesondere nach der Trennung Rücksicht zu nehmen. „Wichtiger als Geschenke sind die emotionale Zuwendung und der Ausdruck der Wertschätzung, gerade auch von Seiten der "neuen" Familie. Den Kindern Zeit schenken, sich um sie bemühen, bewusst Empathie zeigen, selbstlos sein und ihnen somit auch Respekt zeigen“, empfiehlt Linsler

„Wo es möglich ist, sollte an Weihnachten gemeinsame Elternschaft trotz Trennung und Scheidung praktiziert werden. So schenken die Eltern den Kindern ein echtes Weihnachtsgefühl.“ (Linsler)

Was tun, wenn die Eltern so zerstritten sind, dass sie die Geschenke des „ausgesperrten“ Elternteils für die Kinder nicht annehmen? Gerade an Weihnachten wollen auch Elternteile, denen der Umgang verweigert wird, dem Kind mittels Geschenk ihre Zuneigung zeigen. Ist es sinnvoll, Geschenke beim Familiengericht oder beim Jugendamt abzugeben und um Weiterleitung zu bitten? Was empfindet ein Kind, wenn es dann unter „Beobachtung“ ein derartiges Geschenk öffnet? –

„Wir reden viel über Kinderrechte, ja sie sollen gar ins Grundgesetz. Gut so, wenn dadurch gesichert wird, dass Kinder mit beiden Eltern unbefangen Umgang pflegen und Geschenke annehmen können? – Und das nicht nur zur Weihnachtszeit?“ (Linsler)